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Umschulung zur Verwaltungsfachangestellte - Wissenswertes

Verwaltungsfachangestellte - Arbeitsplatz Computer.
Verwaltungsfachangestellte - Arbeitsplatz Computer.
Verwaltungsfachangestellte (kurz VFA) arbeiten im öffentlichen Dienst und erfüllen sämtliche Verwaltungs- und Büroaufgaben in den verschiedensten Behörden. Die Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten dauert in der Regel drei Jahre und lässt sich in den unterschiedlichsten Fachrichtungen ausüben wie z. B. Bundesverwaltung oder Kommunalverwaltung. Im folgenden Artikel finden Sie einige Informationen über eine Umschulung sowie den Beruf Verwaltungsfachangestellte.

Verwaltungsfachangestellte - der Beruf im Überblick

Der Beruf der Verwaltungsfachangestellte wird in unterschiedlichen Fachrichtungen ausgeübt. Die ersten zwei Lehrjahre sind die zukünftigen Verwaltungsfachangestellten zusammen und im dritten Lehrjahr unterteilen diese sich in den jeweiligen Fachrichtungen wie Kommunalverwaltung, Bundesverwaltung, Landesverwaltung und die Kirchenverwaltung. Verwaltungsfachangestellte erledigen folgende Aufgaben in ihrer Arbeit: 

  • Die Hauptaufgabe der Verwaltungsfachangestellte liegt in der Verwaltung sämtlicher Sachverhalte. 
  • Eine weitere Aufgabe ist es, den Bürgen mit Rat zur Seite zu stehen und sämtliche offenen Fragen zu klären. 
  • Des Weiteren sind Sie je nach Fachrichtung mit Personalaufgaben beschäftigt sowie ein großer Teil Ihrer Aufgaben im Rechnungswesen liegt.
  • Die Erklärung der unterschiedlichen Fachrichtungen finden Sie hier: Verwaltungsfachangestellte, die die Fachrichtung Kommunalverwaltung gewählt haben, arbeiten z. B. in den Kreis- und Stadtverwaltungen. Verwaltungsfachangestellte, die z. B. in den Finanzämtern arbeiten, haben die Fachrichtung Bundesverwaltung gewählt. In der Fachrichtung Landesverwaltung sind die Verwaltungsangestellten z. B. in der Ausländerbehörde tätig. Der Verwaltungsaufwand in den Kirchen, hier ist es egal ob evangelisch oder katholisch fallen sehr viel Verwaltungsaufgaben an, dort sind die Verwaltungsfachangestellten mit der Fachrichtung Kirchenverwaltung tätig. 

Ein neuen Weg einschlagen mit einer Umschulung

  • Eine Umschulung ist eine Ausbildung, die verkürzt ist, sowie eine Umschulung nur dann infrage kommt, wenn Sie zuvor einen Beruf erlernt haben. Meist ist eine Umschulung dann notwendig, wenn Sie Ihren zuvor ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr fortführen können. Meist erfolgt dies dann nach einer Rehamaßnahme. 
  • Für eine Beantragung auf Umschulung müssen Sie einige Voraussetzungen erfüllen wie z. B. Arbeitslosigkeit. Jedoch ist bei dem Grund Arbeitslosigkeit die Bedingung, dass der gelernte Beruf so in seiner Form nicht mehr auf dem Arbeitsmarkt gebraucht wird. Ein weiterer Grund ist, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen den Beruf nicht mehr ausüben können. Erfüllen Sie die Voraussetzungen, so bekommen Sie die Umschulung vom Arbeitsamt bezahlt. 
  • Haben Sie einen Beruf für die Umschulung gewählt, so muss natürlich sicher sein, dass Sie mit diesem Beruf bessere Chance auf dem Arbeitsmarkt haben. Zudem müssen Sie natürlich gesundheitlich topfit sein, um in den Beruf arbeiten zu können. Sie erhalten hierbei jedoch qualifizierte Unterstützung sowie Entscheidungshilfen von Ihrem zuständigen Arbeitsamt. 

Die Kosten einer Umschulung

Endlich, der lange Weg bis zur Zustimmung Ihrer Umschulung ist geschafft. Nun können Sie sich freuen und sich auf Ihren neuen Beruf konzentrieren. Doch wer übernimmt eigentlich die anfallenden Kosten? 

  • Das zuständige Arbeitsamt zahlt in den meisten Fällen eine Umschulung. In den Kosten sind sämtliche Gebühren der Kurse sowie sämtliche Fahrtkosten und Ausstattungsmaterial enthalten. Weiter hinzu kommt, dass Ihr Lebensunterhalt gesichert ist während der Zeit der Umschulung, da Sie in der Zeit der Umschulung kein Geld verdienen werden.
  • Die Leistungen sind hier unterschiedlich hoch, da es auf Ihren Lebensstand angepasst wird. Auch hier gelten bestimmte Voraussetzungen wie z. B. Familienverhältnisse. Haben Sie Kinder, so erhalten Sie zudem noch einen Zuschuss für eine gute Kinderbetreuung in der Umschulungszeit. 
  • Liegt der Hauptgrund einer Umschulung im gesundheitlichen Bereich, so zahlt die Krankenkasse oder die Rentenversicherung die Umschulung und alle weiteren Kosten. 
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