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Umsatzzahlen von Unternehmen - so kommen Sie an die Daten

Umsatzzahlen werden nur bei Kapitalgesellschaften veröffentlicht.
Umsatzzahlen werden nur bei Kapitalgesellschaften veröffentlicht.
An die Umsatzzahlen eines Unternehmens zu gelangen kann ganz schön aufwendig sein, denn nicht alle Unternehmen sind verpflichtet ihre Zahlen offenzulegen. Trotzdem gibt es Wege, um an Angaben zum Unternehmen zu gelangen.

So gelangen Sie an Angaben zum Unternehmen

  • Nur Kapitalgesellschaften sind verpflichtet ihre Geschäftsberichte jährlich zu veröffentlichen, der Umsatzzahlen, Gewinn, Absatz usw. offenbart. Zu den Kapitalgesellschaften zählen Aktiengesellschaften (AG), GmbHs und Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA) sowie GmbHs & Co. KGs.
  • Was die Kapitalgesellschaften jeweils veröffentlichen müssen hängt von der Größe des Unternehmens ab. So sind kleine Kapitalgesellschaften nicht verpflichtet die Gewinn- und Verlustrechnung offenzulegen, d.h. sie können hierbei die Umsatzzahlen nicht einsehen.
  • Bei großen und mittleren Kapitalgesellschaften erfahren Sie Angaben zu den Umsatzzahlen im Bundesanzeiger, der auch online abrufbar ist. Sollte er hier nicht ausgewiesen werden erfahren Sie zumindest in welchem Handelsregister und unter welcher Nummer das Unternehmen die Berichte eingereicht hat. Sie können dann einen Auszug aus dem Handelsregister gegen geringe Gebühren anfordern und so an die Umsatzzahlen gelangen.

Umsatzzahlen bei Personengesellschaften

  • Schwieriger ist es die Umsatzzahlen von Personengesellschaften herauszubekommen. Dazu gehören z.B. Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbRs), offene Handelsgesellschaften (OHGs), Kommanditgesellschaften (KGs) und Partnergesellschaften. Eine Ausnahme besteht dann, wenn die Personengesellschaften keinen persönlich haftenden Gesellschafter haben, wie z.B. bei der GmbH&Co.KG. In diesem Fall gilt die gleiche Offenlegungspflicht wie für Kapitalgesellschaften.
  • Zur Veröffentlichung verpflichtet sind immer Banken, Versicherungen und börsennotierte Unternehmen, auch wenn diese als Personengesellschaften fungieren.
  • Um an Umsatzzahlen der Personengesellschaften zu gelangen kann sich ein Anruf beim Unternehmen lohnen. Oft liegen auch die Jahresberichte in den Firmen aus. Fragen Sie einen Mitarbeiter, ob er ihnen einen Geschäftbericht mitbringen kann oder ob das Unternehmen ihnen einen Bericht zuschickt.
  • Viele Unternehmen werben mit ihren Umsatzzahlen in Kundenprospekten. Rufen Sie bei der Firma an und bestellen Sie diese Hefte oder erkundigen Sie sich, wo sie ausliegen.
  • Wenn Sie auch auf diesem Wege nicht fündig werden können Sie nur pauschalierte oder geschätzte Werte für die Umsatzzahlen annehmen. Ein Anruf bei der IHK oder beim Branchenverband hilft ihnen einen Überschlag zu machen.
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