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TVöD Kündigungsfrist für Arbeitnehmer - so prüfen Sie die Kündigungsfrist

Kündigung bedarf Form und Frist.
Kündigung bedarf Form und Frist. © S._Hofschlaeger / Pixelio
Die Kündigungsfristen des TVöD weichen von denen des Bürgerlichen Gesetzbuches ab. Sie gelten für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Wenn Sie kündigen wollen, müssen Sie also die genaue Kündigungsfrist berechnen und einige spezifische Regelungen des öffentlichen Dienstes kennen.

Was Sie benötigen:

  • Ihren Arbeitsvertrag

Lesen Sie zunächst Ihren Arbeitsvertrag. Sind Sie als Arbeitnehmer nicht tarifgebunden, muss arbeitsvertraglich ausdrücklich auf den TVöD (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst) Bezug genommen werden. Ist dies nicht der Fall, verbleibt es für Sie bei den Kündigungsfristen des Bürgerlichen Gesetzbuches (§ 622 BGB).

TVöD gilt für beide Parteien gleichermaßen

  • Sie können gemäß § 34 TVöD Ihr Arbeitsverhältnis als Arbeitnehmer in den ersten sechs Monaten mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen zum Monatsende kündigen. Beispiel: Ihre Kündigung zum 31. Mai 2012 muss bis 16. Mai 2012 gegenüber dem Arbeitgeber erklärt und zugegangen sein. Die Kündigungsfrist für den Arbeitgeber ist die gleiche.
  • Besteht Ihr Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate, gelten längere Kündigungsfristen. Diese richten sich nach der Beschäftigungszeit. Bei einer Beschäftigungszeit bis zu 12 Monaten müssen Sie sowohl als Arbeitnehmer als auch als Arbeitgeber eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende des Monats einhalten. Beispiel: Ihre Kündigung zum 31. Mai 2012 muss gegenüber dem Arbeitgeber bis spätestens 31. April 2012 erklärt und zugegangen sein. Die Kündigungsfrist für den Arbeitgeber ist die Gleiche.

Kündigungsfrist nach einem Jahr immer zum Quartalsende

  • Bei einer Beschäftigungszeit von mehr als 12 Monaten müssen Sie dann eine Kündigungsfrist von sechs Wochen einplanen. Beachten Sie, dass die Kündigung aber immer nur zum Schluss eines Kalendervierteljahres (nach BGB zum 15. des Monats oder Monatsende) erklärt werden kann. Beispiel: Ihre Kündigung zum 31. Mai 2012 wäre somit nicht möglich. Ihre Kündigung kann erst zum 30. Juni 2012 erklärt werden und muss bis spätestens 19. Mai 2012 gegenüber dem Arbeitgeber erklärt und zugegangen sein.
  • Die Kündigungsfrist bei der  Beschäftigungszeit von mehr als fünf Jahren beträgt drei Monate, nach acht Jahren vier Monate, nach zehn Jahren fünf Monate und nach zwölf Jahren sechs Monate zum Quartalsende.

Ältere Arbeitnehmer sind unkündbar

  • Beachten Sie, dass Sie nach der Vollendung Ihres 40. Lebensjahres und nach einer Beschäftigungszeit von mehr als 15 Jahren seitens des Arbeitgebers nur noch aus wichtigem Grund gekündigt werden können. Eine ordentliche Kündigung seitens des Arbeitgebers ist unzulässig.
  • Im Übrigen muss der Arbeitgeber, wenn er ordentlich kündigt, das Kündigungsschutzgesetz beachten und kann Ihnen nur ordentlich kündigen, wenn er sich auf einen sozial rechtfertigenden Grund berufen kann.
  • Beachten Sie, dass jede Kündigung korrekt unterschrieben und der anderen Partei fristgerecht zugehen muss. Möchten Sie sich als Arbeitnehmer gegen die Kündigung wehren, müssen Sie binnen drei Wochen Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erheben.

Abweichende Regelungen für Azubis

  • Sind Sie Auszubildender, gelten wiederum abweichende Regelungen. Ihr Ausbildungsverhältnis kann vor und während der Probezeit (3 Monate nach TVAöD BBiG bzw. 6 Monate nach TVAöD Pflege) von beiden Seiten jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden.
  • Nach Ablauf der Probezeit können Sie als Auszubildender mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen kündigen, während der Arbeitgeber nur noch aus wichtigem Grund kündigen kann.
helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.
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