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Trennungserklärung beim Einwohnermeldeamt zum Protokoll geben

Finanzamt oder Einwohnermeldeamt - fragen Sie nach?
Finanzamt oder Einwohnermeldeamt - fragen Sie nach? © Benjamin Thorn / Pixelio
Eine Trennungserklärung brauchen Sie zum Beispiel für die ARGE oder das Finanzamt. Diese müssen Sie zu Protokoll geben, dabei ist einiges zu beachten.

Wichtiges zur Trennungserklärung

Die Trennungserklärung ist ein wichtiges Dokument mit dem Sie die Trennung belegen können, aber Sie hat auch Folgen. Das müssen Sie bei der Erklärung beachten:

  • Die Trennungserklärung dient nur dem Nachweis der Trennung, Sie ersetzt weder eine Scheidung noch Aufhebung einer Eingetragenen Lebenspartnerschaft.
  • Eine Trennungserklärung, die Sie beim Einwohnermeldeamt oder dem Finanzamt abgeben, das ist bei den unterschiedlichen Ämtern verschieden geregelt, dient zur Vorlage bei der ARGE oder ev. auch bei anderen Ämtern, wenn diese verlangt wird.
  • Für die spätere Scheidung oder Aufhebung einer Lebensgemeinschaft kann diese als Beweis für die Trennung dienen, sie ist aber dafür nicht notwendig. Sie können die Trennung auch anderweitig nachweisen.
  • Da die Trennungserklärung, die Sie beim Einwohnermeldeamt zu Protokoll geben lediglich dem Nachweis dient, brauchen Sie weder Gründe, Umstände der Trennung oder Vereinbarungen die Trennung betreffend vorzulegen. Da es die Ämter schlicht und ergreifend nichts angeht, wer wann die Kinder besucht oder wie das Vermögen aufgeteilt wird, sollten Sie solche Details in der Trennungserklärung nicht angeben.

Erklärung beim Einwohnermeldeamt abgeben

  1. Rufen Sie bei der Gemeinde an und fragen Sie, wo Sie eine Trennungserklärung zu Protokoll geben müssen. Das ist meist das Einwohnermeldeamt, kann aber auch das Finanzamt sein.
  2. Erkundigen Sie sich beim Einwohnermeldeamt oder dem Finanzamt, welche Dokumente Sie mitbringen müssen. Inder Regel genügen die Personaldokumente.
  3. Fragen Sie, ob es ein Formular gibt oder ob Sie ein Schreiben aufsetzen müssen. Oft wird Ihre Erklärung auch einfach formlos aufgenommen, wenn Sie beim Amt vorsprechen.
  4. In der Trennungserklärung müssen Sie versichern, dass Ihre Angaben wahrheitsgemäß sind und Sie sich der steuerlichen Nachteile bewusst sind, denn ab der Trennungserklärung gelten Sie offiziell als dauernd getrennt lebend, Ehegattensplitting ist nicht mehr möglich.
  5. Da Sie nur einen Fakt, Ihre Trennung zu Protokoll geben, genügt es, wenn Sie diese unterschreiben, es ist kein Vertrag und bedarf weder der Zustimmung des Partners noch muss das Einwohnermeldeamt diese genehmigen. Dieser Fakt ist erst dann geschaffen, wenn die Trennung vollzogen ist. Aus diesem Grund können Sie die Erklärung auch nicht vorab abgeben. Es muss also in der Erklärung heißen, dass Sie seit dem ..  von ... getrennt leben. Sie können nicht angeben, dass Sie sich am... trennen werden. Sie müssen also diese Erklärung lediglich unterschreiben.
  6. Lassen Sie sich eine Bestätigung ausstellen, dass Sie de Trennungserklärung abgegeben haben. Da die Trennung steuerliche Konsequenzen hat, geht meist eine Nachricht an das Finanzamt, wenn Sie diese beim Einwohnermeldeamt abgeben. Diese Bestätigung ist der Nachweis der Trennungserklärung und kann nun anderen Behörden vorgelegt werden.
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