Alle Kategorien
Suche

Taufpate ist aus der Kirche ausgetreten - was nun?

Als Taufpate sollte man Kirchenmitglied sein.
Als Taufpate sollte man Kirchenmitglied sein.
Guter Rat ist teuer - besonders dann, wenn er zu spät kommt. Das Taufpatenamt birgt für viele Rätsel, besonders nach Austritt des Taufpaten aus der Kirche. Es gibt grundsätzliche Aspekte des Taufpatenamtes, welche dessen Problematik aufzeigen und erhellen. Das individuelle Gespräch mit Pastor oder Mitarbeitern der Kirchengemeinde, wo die Eltern das Kind taufen lassen wollen, wird sicherlich immer in Entscheidungen einfließen.

Bin ich als Taufpate oder als Taufpatin geeignet?

  • Die Eltern des Kindes und/oder die vorgesehenen Taufpaten wissen nicht immer über das Amt als Taufpate Bescheid. Der Ritus der Kindstaufe wird oftmals vollzogen, weil man es tut, es so schön ist, weil es die Großeltern des Kindes wollen, weil man eben zur Kirche gehört oder das Kind im Taufkleid so niedlich ist, man den Pastor nicht verärgern will.
  • Taufpaten können frei gewählt werden, selbst die Eltern können das Amt über ihr Kind übernehmen. Die evangelischen und katholischen Kirchenvorschriften verlangen jedoch, dass sowohl Taufpaten als auch mindestens ein Elternteil des Täuflings Christ ist - sonst wird die Taufhandlung nicht vollzogen.
  • Beim Taufritus in der Kirche versprechen die Taufpaten, dass sie mit ihrem Patenamt die Mitverantwortung übernehmen, dass der Täufling christlich erzogen werden wird.
    Das Glaubensbekenntnis bekräftigt dieses. Wer nun also selbst nicht gläubig ist, wie könnte er dann dieses Versprechen abgeben, das Glaubensbekenntnis mitsprechen? Der Taufpate muss - je nach dem Ritus der Konfession, der er angehört - getauft und konfirmiert und nicht aus der Kirche wieder ausgetreten sein.
  • Die Eltern des Täuflings und die in Frage kommenden Paten überlegen am besten gemeinsam, wie und in welcher Form sie die christliche Erziehung gemeinsam gestalten wollen - auch hinsichtlich des Zeitaufwandes, den der Taufpate investieren kann und will.

Kirchenaustritt - was nun?

  • Wer aus der Kirche ausgetreten ist, hat damit auch das Recht aufgegeben, überhaupt Taufpate zu sein. Die "Überprüfung" von vorgesehenen Paten, die nicht zur Heimatgemeinde des Täuflings gehören, erfolgt durch die Patenbescheinigung des Heimatortes des möglichen Paten. Hiermit soll verhindert werden, dass ein Ungetaufter oder Ausgetretener "versehentlich" Pate wird. Wer erst nach Übernahme eines Patenamtes aus der Kirche ausgetreten ist, verliert damit auch das vorher erworbene Amt als Pate.
  • Dieses ist die Auffassung beider Konfessionen. Im täglichen Leben heißt der Kirchenaustritt jedoch oftmals nicht, dass das ehemalige Kirchenmitglied nun plötzlich kein Christ mehr ist. Die Entscheidungen zum Kirchenaustritt sind mannigfaltig. Beispiele sind die finanzielle Belastung durch die Kirchensteuer oder der Ausgetretene ist verärgert über bestimmte Personen oder Vorkommnisse in der Kirche. Der Taufpate wird in diesen Fällen sicherlich sozusagen "stiller" Pate bleiben und sein Patenkind nicht verunsichern mit abfälligem Reden über die Konfessionen oder das Christsein.
  • Wer jedoch aus der Kirche austritt und damit auch dokumentieren will, dass er mit dieser, Christen und Christsein nichts mehr zu tun haben will, an Nichts mehr glaubt, der kann seinem Patenkind keine Leitperson mehr sein, das Versprechen, das er bei Taufe gegeben hat, nicht mehr erfüllen.
  • Aus der Kirche ausgetreten sein heißt jedoch nicht, für ewig ausgeschlossen zu sein. Jeder Ausgetretene kann zu jeder Zeit wieder den Kircheneintritt vollziehen - und ist damit wieder voll tauglich als Taufpate, sofern er nicht zu oft hin- und herschwankt. Festzuhalten ist, dass der einmal Getaufte bei Kirchenaustritt jedoch keinesfalls den Stand eines Getauften verliert.
Teilen: