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Tarifvertrag für Kraftfahrer - das sollten Sie beachten

Die Tarifpartner besiegeln den Tarifvertrag für Kraftfahrer mit Handschlag.
Die Tarifpartner besiegeln den Tarifvertrag für Kraftfahrer mit Handschlag.
Der Tarifvertrag für Kraftfahrer in NRW wurde durch drei Tarifparteien, dem Arbeitgeberverband für das Verkehrs- und Transportgewerbe im Bergischen Land e.V., dem Arbeitgeberverband Verkehrswirtschaft und Logistik Nordrhein-Westfalen e.V und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di e.V., Landesbezirk Nordrhein-Westfalen geschlossen. Bei diesem Vertrag sollten Sie einige Besonderheiten beachten.

Das beinhaltet ein Tarifvertrag

  • Ein Tarifvertrag, nicht nur für Kraftfahrer, wird von Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaft festgelegt.
  • Sie unterscheiden zwischen Manteltarif- Vergütungstarif- und Flächentarifvertrag.
  • Während der Manteltarifvertrag Regelungen für Arbeitszeiten, Urlaub und Kündigungsfristen enthält, werden im Vergütungstarifvertrag Gehalt, Urlaubs- und Weihnachtsgeld festgelegt.
  • Gilt der Vertrag nur für ein bestimmtes Bundesland, sprechen Sie von einem Flächentarifvertrag.
  • Beachten Sie, dass der Tarifvertrag verbindlich ist und alle Rechte und Pflichten innerhalb eines Arbeitsverhältnisses zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer festlegt.
  • Der Tarifvertrag für Kraftfahrer ist, wie in anderen Branchen, für eine bestimmte Zeit gültig. Kündigt ein Tarifpartner den Vertrag, muss ein neuer ausgehandelt werden.

Besonderheiten beim Vertrag für Kraftfahrer beachten

  • Der Tarifvertrag für Kraftfahrer NRW ist ein Flächentarifvertrag. Beachten Sie, dass er für Betriebe und selbstständige Betriebsabteilungen der Logistik, Speditions- und Transportwirtschaft gilt.
  • Merken Sie sich, dass bei der Zahlung des Lohnes die unterschiedlichen Fahrerlaubnisse berücksichtigt werden. Besitzen Sie den Führerschein Klasse B und C1 ist der Stundenlohn niedriger als der des Berufskraftfahrers.
  • Die wöchentliche Regelarbeitszeit in der Woche beträgt 40 Stunden. Beachten Sie jedoch, dass diejenigen von der Regel ausgenommen sind, die im Umkreis von 100 km Luftlinie vom Arbeitsstandort Fahrten ausführen. Für sie ist eine Arbeitszeit von 39 Stunden in der Woche festgelegt.
  • Beträgt Ihre Arbeitszeit 60 Stunden in der Woche, dürfen Sie zum Ausgleich innerhalb von 6 Monaten nicht mehr als 48 Stunden arbeiten.
  • Im Tarifvertrag für Kraftfahrer ist unter bestimmten Bedingungen Urlaubs- und Weihnachtsgeld festgelegt. Arbeitnehmer unter 18 Jahre erhalten die Hälfte des normalen Urlaubsgeldzuschlages. Weihnachtsgeld richtet sich nach der Betriebszugehörigkeit in Jahren und wird prozentual ausgezahlt.
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