Der Tariflohn - Wissenswertes
Es gibt eine Reihe von unterschiedlichen Lohnarten. Neben dem Ecklohn, dem Leistungslohn und dem Zeitlohn, gibt es noch den sogenannten Tariflohn.
- Der Tariflohn ist das Mindestgehalt, welches der Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber erwarten darf. Er ist in einem Vertrag, dem Tarifvertrag, festgehalten und schützt den Arbeitnehmer vor einer möglichen Unterbezahlung.
- Zudem können größere Gehaltsdifferenzen, die es innerhalb einer Branche geben kann, mit einem Tarifvertrag vermieden werden.
- Mit dem sogenannten Ecklohn wird dagegen der tarifliche Normallohn bezeichnet. Den darf ein Arbeitnehmer über 21 Jahre, der sich in der untersten Tarifgruppe befindet, erwarten. Bei dem sogenannten Leistungslohn richtet sich das Gehalt wiederum nach der geleisteten Arbeit und bei dem Zeitlohn errechnet sich der Verdienst über die Arbeitszeit.
Raumausstatter - Berufsbild und Gehalt
Das Berufsbild des Raumausstatters ist äußerst kreativ und abwechslungsreich. Sie richten Räumlichkeiten, wie beispielsweise Büros, Wohnungen oder Häuser ein, und müssen dabei besonders viel Fingerspitzengefühl zeigen, um ihre Kunden zufriedenzustellen, denn der Bereich "Gestaltung" ist in den meisten Fällen auch Geschmacksache.
Der Tariflohn im Bereich Garten- und Landschaftsbau ist nicht ganz eindeutig festgelegt. Es sind …
- In der dreijährigen Ausbildungszeit verdienen Raumausstatter zwischen 380 Euro im ersten Jahr und 520 Euro im letzten und dritten Ausbildungsjahr. Das Einstiegsgehalt beträgt hingegen brutto zwischen 1300 und 1500 Euro.
- Je nach Bundesland kann das Gehalt unterschiedlich hoch sein. Während der Lohn in den alten Bundesländern eher höher ausfällt, ist er in den neuen Bundesländern hingegen eher niedriger gehalten.
- Auch die Frage nach der Berufserfahrung und nach dem Geschlecht spielt beim Gehalt eine große Rolle: Männer verdienen mit 250 Euro im Schnitt wesentlich mehr, als weibliche Raumausstatter.
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