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Tarif für Immobilienkaufmann - diese Vergütungsregeln gelten in diesem Beruf

Ein Job als Immobilienkaufmann/-frau bringt abwechslungsreiche Tätigkeiten mit sich. Die Grundvergütung erfolgt dabei nach Tarif, wenn Sie eine kaufmännische Ausbildung besitzen. Zusätzlich ist eine Provision üblich.

Der Alltag eines Immobilienkaufmanns
Der Alltag eines Immobilienkaufmanns

Tariflohn im kaufmännischen Beruf

  • Den üblichen Tariflohn für kaufmännische Berufe können Sie ganz leicht in Erfahrung bringen. Je nach Region und Berufserfahrung liegt der Verdiensttarif beim Immobilienkaufmann bzw. der Immobilienkauffrau bei etwa 2000 € brutto pro Monat. Eine kaufmännische Ausbildung sollte vorhanden sein.
  • Als Immobilienfachwirt liegt der Tarif bei etwa 2500 € pro Monat.
  • Die Verdienstmöglichkeiten sind in beiden Fällen je nach Bundesland sehr verschieden.
  • Zusätzlich zum Festgehalt ist in der Immobilienbranche eine Provision üblich. Die Höhe richtet sich nach der Anzahl und dem Preis der verkauften Objekte.
  • Üblich sind 5 bis 7 Prozent Maklercourtage auf den Kaufpreis. 
  • Bei vermieteten Objekten sind 2 Monatskaltmieten zuzüglich Umsatzsteuer als Maklercourtage üblich.
  • Zusätzlich wird im Verkaufs- bzw. Vermietungsfall eine Provision vom Eigentümer gezahlt.
  • Selbstständige Makler bekommen im Regelfall die gesamte Maklercourtage. Als Ergänzung zum Fixum sind jedoch geringere Provisionen als Immobilienkaufmann/-frau üblich, die der Arbeitgeber festsetzt.

Immobilienkaufmann/-frau - so verdienen Sie gut

  • Als Immobilienkaufmann/-frau haben Sie sehr vielschichtige Aufgaben. Diese und auch Ihr Vergütungstarif hängt von ganz unterschiedlichen Faktoren ab.
  • Je nachdem, ob Sie für eine Bank oder für ein Immobilienbüro arbeiten oder ein eigenes Büro führen, kommen unterschiedliche Arbeiten und Vergütungstarife auf Sie zu.
  • Als angestellter Makler führen Sie Gespräche mit Eigentümern und Kunden, Banken und Ämtern.
  • Sie erstellen Exposés, präsentieren Interessenten das Objekt und regeln den Schriftverkehr beim Kauf bzw. bei Vermietung.
  • Manche Immobilienbüros überlassen die Vertragsangelegenheiten einem Notar.
  • Die Vergütungstarife als Immobilienkaufmann/-frau außerhalb des Fixums sind dann meist an den Verkaufserfolg gebunden.

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