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Suprastaatlich - Definition

In Kriegen gibt es suprastaatliche Akteure.
In Kriegen gibt es suprastaatliche Akteure.
Suprastaatlich ist ein Begriff, den nicht viele Menschen kennen. Er wird vorwiegend in politischen Kreisen verwendet - meistens in Bezug auf Kriege. Was bedeutet nun aber dieser Begriff?

Suprastaatlich - der Begriff kurz erklärt

  • Der Begriff "suprastaatlich" taucht meistens im Zusammenhang mit Konflikten bzw. bei internationalen Beziehungen auf. Das können Kriege, aber auch nur einfache Auseinandersetzungen sein. Diese Konflikte müssen allerdings transnational sein, d. h. sie müssen über die Grenzen eines Landes hinausgehen. Ein gutes Beispiel sind die vergangenen Weltkriege. Suprastaatlich bedeutet wortwörtlich "überstaatlich". Damit ist der Begriff eigentlich bereits erklärt.
  • Bei suprastaatlichen Personen handelt es sich um Akteure, die auf außenpolitischer, d. h. internationaler, Ebene auf beiden Seiten der Auseinandersetzung auftreten können. Tritt die Person nur auf einer Seite des Konfliktes auf, handelt es sich um einen substaatlichen Akteur. D. h. er handelt nur innerhalb einer Organisation oder Staates und hat mit der anderen Seite gar nichts zu tun.
  • Bei Supranationalität werden rechtliche Zuständigkeiten auf eine überstaatliche Ebene verlagert. D. h. supranationale Organisationen können auch ohne mehrheitliche Zustimmungen Beschlüsse fassen.

Beispiele für suprastaatliche Akteure

  • Suprastaatliche Akteure sind also Personen, die innerhalb eines Konfliktes mit beiden Seiten des Konfliktes in Aktion treten. Hitler ist ein sehr gutes Beispiel. Der Diktator agierte nicht nur innerhalb Deutschlands während des Krieges. Er verhandelte mit verschiedenen Regierungschefs wie Mussolini oder Stalin.
  • Auf heutige Zeiten übertragen wäre wohl jeder Staatschef, in dessen Land ein Konflikt schwelt, ein suprastaatlicher Akteur. Heutzutage ist es normal, dass sich Personen innerhalb eines Konfliktes zwischen mehreren Seiten hin- und herbewegen und mit anderen Staatsoberhäuptern verhandeln.
  • Die Grundvoraussetzung für eine suprastaatliche Person ist eine transnationale Auseinandersetzung. Ist diese nicht vorhanden, gibt es in diesem Fall auch keine überstaatliche Person.
  • Supranationale Organisationen sind beispielsweise die "Europäische Atomgemeinschaft" oder die "Andengemeinschaft". Hier handelt es sich auch um eine Art Staatenverbund.
helpster.de Autor:in
Diana Kossack
Diana KossackIm Bereich Schule gibt Diana ihr Wissen aus Ihrem Studium der Germanistik, Romanistik und Journalismus weiter. Außerdem schreibt die Autorin regelmäßig über Beruf & Karriere und gibt auch bei uns zahlreiche Tipps & Tricks weiter.
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