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Stundenlohn für Aushilfe - so zahlen Sie ein faires Gehalt

Ein fairer Stundenlohn freut die Aushilfe.
Ein fairer Stundenlohn freut die Aushilfe.
Wenn Sie eine Aushilfe beschäftigen, sollten Sie ihr auch einen fairen Stundenlohn zahlen. Dabei kann dieser jedoch stark variieren, je nachdem, welche Beschäftigung ausgeübt wird und welchen sonstigen Status die Aushilfe hat.

Einen fairen Stundenlohn vereinbaren

  • Um einen fairen Stundenlohn festzulegen, sollten Sie zunächst eine Art Stellenprofil anfertigen. Welche Aufgaben sollen von der Aushilfe übernommen werden und welche Qualifikationen sind dafür erforderlich? Fordern Sie gar von der Aushilfe eine bestimmte abgeschlossene Ausbildung oder ein abgeschlossenes Studium?
  • Wenn Sie eine konkrete Aushilfe im Blick haben, können Sie sich zudem überlegen, ob diese nicht sogar noch Fähigkeiten und Kenntnisse mitbringt, die zwar nicht direkt für das Stellenprofil erforderlich sind, Ihnen jedoch Vorteile bieten können.
  • Überlegen Sie auch, ob Ihre Aushilfe die Tätigkeit nur als Nebenjob neben einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit ausübt, noch Student oder selbstständig ist. Da Selbstständige ihre komplette soziale Absicherung selbst tragen müssen, müssen sie ihre Stundensätze anders kalkulieren. Wenn Sie also zum Beispiel einen Rechtsanwalt als freien Mitarbeiter auf Stundenbasis beschäftigen, sollte dies im Rahmen einer fairen Vergütung auch berücksichtigt werden.
  • Als Anhaltspunkt für den Stundenlohn können Sie das monatliche Gehalt eines Festangestellten der betreffenden Qualifikationsstufe heranziehen, das dann durch die von ihm zu leistenden Arbeitsstunden geteilt wird. Dies ist aber nur ein Anhaltspunkt, da Selbstständige in ihrer Stundensatzkalkulation mindestens 30% draufschlagen müssen, um ein angemessenes Einkommen zu erwirtschaften.

Eine Aushilfe beschäftigen

  • Wenn Sie eine Aushilfe auf 400-Euro-Basis beschäftigen, müssen Sie selbst nur pauschale Sozialversicherungsbeiträge abführen, während der Aushilfsbeschäftigte keine Sozialversicherungsbeiträge abführen muss. Auch bei einfachen Tätigkeiten wie Putzen oder Lager einräumen sollten Sie jedoch keinen Stundenlohn unter acht Euro zahlen.            
  • Bei der Berechnung des Stundenlohnes sollten Sie auch berücksichtigen, ob neben der reinen Stundenvergütung noch irgendwelche Sonderzahlungen - wie z. B. Urlaubsgeld - geleistet werden. Wenn das nicht der Fall ist, darf die Stundenvergütung ruhig etwas höher sein.
  • Bei der Höhe des Stundenlohnes sollte auch berücksichtigt werden, ob Sie mit der Aushilfskraft feste Arbeitszeiten vereinbaren oder diese sehr flexibel auf Anforderung tätig werden soll. Im letzteren Fall sollte der Stundenlohn etwas höher liegen, da dann von der Aushilfe auch mehr Bereitschaftszeit verlangt werden wird.
  • Wenn Sie eine Aushilfe mit festem Vertrag beschäftigen, sollten Sie sich über die in manchen Branchen mittlerweile geltenden Mindestlöhne informieren.      
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