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Strafrecht vs. Zivilrecht - eine einfache Erklärung

Egal ob Straf- oder Zivilrecht, Straftaten landen meistens vor Gericht.
Egal ob Straf- oder Zivilrecht, Straftaten landen meistens vor Gericht.
Richter und Anwälte sprechen oft von Zivilrecht und Strafrecht - aber worin besteht dabei eigentlich der Unterschied? Gibt es überhaupt einen oder ist letztendlich beides die gleiche Sache?

Zivilrecht betrifft immer zwei Privatpersonen

  • In unserer Gesellschaft regeln Gesetze das friedliche Miteinander. Besonders wichtig sind diese Gesetze bei Vertragsangelegenheiten, wie z. B. Verkäufen, Erbfällen, Scheidungen usw. Genau für solche Angelegenheiten und private Streitfragen gibt es das Zivilrecht, denn hierbei stehen sich in der Regel zwei Privatpersonen gegenüber.
  • Das Zivilrecht regelt also das Zusammenleben von Privatpersonen. Es sorgt dafür, dass jeder seine Persönlichkeitsrechte frei entfalten kann, solange er dabei nicht die Rechte eines anderen verletzt. Sollte dies der Fall sein, darf man diese Person nach dem Zivilrecht anklagen. Vor Gericht werden die Persönlichkeitsrechte dann von Anwälten des Zivilrechts vertreten.

Beim Strafrecht hat der Staat die Finger im Spiel

  • Das Strafrecht soll zwar auch das friedliche Miteinander garantieren, hierbei spielt jedoch Strafgesetzbuch eine wichtige Rolle. In ihm sind Straftaten aufgeführt, die in Deutschland mit bestimmten Haft-, Geld- oder ähnlichen Strafen geahndet werden. Sollten Sie gegen dieses Recht verstoßen, werden Sie vom Staat angeklagt und müssen sich gegenüber dem Staatsanwalt und dem Richter verteidigen.
  • Im Mittelalter sprach man noch von der Selbstjustiz, heute ist die Anklage und Verurteilung durch das Strafrecht nur noch dem Staat vorbehalten. Wer sich der Selbstjustiz bedient, wird selbst strafrechtlich belangt.
  • Damit dieses Recht auch eingehalten wird, gibt es z. B. die Polizei, welche unter anderem als Exekutive in Deutschland fungiert. Sie darf bei Verstößen gegen das Strafrecht eingreifen und Ihnen gegebenenfalls die Freiheit entziehen - zumindest so lange, bis ein Gericht über Ihre Schuldigkeit entschieden hat.
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