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Steuern auf Aktiengewinne - so errechnen Sie die Einkommensteuerbelastung

Auf Aktiengewinne müssen Steuern gezahlt werden.
Auf Aktiengewinne müssen Steuern gezahlt werden.
Wenn Sie Aktien besitzen, welche im vergangenen Jahr Verluste eingefahren haben, ärgern Sie sich zwar ein wenig. Noch mehr ärgert sich das Finanzamt, da Sie diese Verluste in voller Höhe geltend machen dürfen. Doch im Falle eines Gewinnes müssen Sie Steuern auf Aktiengewinne zahlen.

Wann müssen Steuern auf Aktengewinne gezahlt werden?

  • Wenn Sie Aktien besitzen und damit im vergangenen Jahr leichte Verluste erzielt haben, ist es zwar schade, doch noch schlimmer ist es für das Finanzamt. Diese Verluste können Sie nämlich als Belastung von der Steuer absetzen und auf diese Weise Ihr zu versteuerndes Einkommen niedriger gestalten. Bei den Gewinnen ist es für das Finanzamt seit Januar 2009 etwas leichter geworden, aber auch Sie können unter Umständen davon profitieren. Seit der Zeit wurde nämlich die Abgeltungssteuer eingeführt. Dies bedeutet, dass die Geldinstitute generell 25% auf die Dividende abzüglich des Freibetrages an das Finanzamt abführen müssen.
  • Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie an der unteren Grenze der Steuerzahler liegen oder zu den Spitzenverdienern zählen, bei denen der Steuersatz wesentlich höher liegt, als es bei der prozentualen Abgeltungssteuer der Fall ist. Normalerweise müssen Sie bei angenommenen 10.000,- Euro monatlichem Einkommen 42% an Steuern zahlen. Dies würde auch auf Ihre Aktiengewinne zutreffen. Da hier die Abgeltungssteuer zum Tragen kommt, brauchen Sie nur 25% Steuern auf Aktiengewinne zahlen. Bei dieser Besteuerung haben Sie gegenüber dem Finanzamt sogar noch ein wenig Plus gemacht.
  • Wenn Sie zu Ihrer Einkommensteuererklärung herangezogen werden, müssen Sie die Anlage KAP (Einkünfte aus Kapitalvermögen) ausfüllen. Sie tragen Ihre Gewinne aus den Aktien laut der beigefügten Abrechnung ein. Nun kommt der besondere Vorteil für Sie, denn Sie können auch die bereits abgeführten 25% der Abgeltungssteuer als besondere Belastung eintragen. Dies senkt Ihr zu versteuerndes Einkommen erheblich, sodass Sie tatsächlich noch eine positive Bilanz aus der Abgeltungssteuer ziehen können.
  • Zudem dürften Ihre Aktiengewinne sogar noch steigen, da alle Unternehmen seit Mitte 2008 nur noch weniger Steuern zahlen müssen. Ebenfalls wurden die Werbungskosten auf Kapitalerträge ab Januar 2009 gekürzt. Statt der bisherigen möglichen gesamten Kosten laut beigefügten Belegen können Sie nur noch 51,- Euro als Werbungskosten eintragen.
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