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Kirchensteuerbescheid einholen

Manchmal müssen Sie den Kirchensteuerbescheid einholen.
Manchmal müssen Sie den Kirchensteuerbescheid einholen.
Die Kirchensteuer ist für viele Menschen ein notwendiges Übel, denn dem Arbeitnehmer wird jeden Monat 9 % der Lohnsteuer als Kirchensteuer abgezogen. Wenn Sie studieren und BAföG beziehen, müssen Sie immer Ihren Kirchensteuerbescheid einholen.

Das Einholen des Kirchensteuerbescheides ist oft notwendig

Es gibt Fälle, in denen man kein Einkommen hat und trotzdem zur Abgabe der Kirchensteuer aufgefordert wird.

  • Wenn Ihnen solch ein Kirchensteuerbescheid zukommt, müssen Sie gegen diesen Bescheid Einspruch erheben. Wenn Sie auch noch zusätzlich gegen Ihren Einkommensteuerbescheid Einspruch erheben wollen, können Sie dies am besten bei Ihrem zuständigen Finanzamt machen. Sollten Sie aber nur dem Kirchensteuerbescheid widersprechen, so sollten Sie dies beim zuständigen Kirchensteueramt machen.
  • Seit 2009 besteht die Abgeltungssteuer, bei der auf Ihre Kapitalerträge durch Ihr Geldinstitut 25 % direkt an den Fiskus überwiesen werden. Weil die Kirche bisher auch ihre Einnahmen dadurch haben möchte, wird auch die Kirchensteuer gleich einbehalten, obwohl Sie schon auf Ihre anderen Einkünfte Steuern an die Kirche zahlen. Hier sollten Sie auf alle Fälle Ihren Kirchensteuerbescheid einholen, um zu sehen, ob von den Zinserträgen ebenfalls die Kirchensteuer abgeführt wurde.
  • Ein anderer Fall, in dem Sie Ihren Kirchensteuerbescheid einholen müssen, kommt bei der Beantragung auf Elterngeld zum Tragen. Dieser Bescheid sowie die Bescheide über Ihre Steuervorauszahlungen werden für die Berechnung der Höhe des Elterngeldes benötigt, denn wenn Sie unter Umständen zu viel verdienen, wird Ihnen das beantragte Elterngeld nicht in voller Höhe ausgezahlt. Nach den gezahlten Steuern wird Ihr Einkommen nämlich hochgerechnet.
  • Den Kirchensteuerbescheid einholen müssen Sie ebenfalls, wenn Ihr Kind BAföG beantragt hat. Dieser Bescheid ist für die Gewährung von BAföG unbedingt erforderlich, damit die Zahlungen Ihrer Kirchensteuer nachgewiesen werden können.

Wenn Sie nicht genau wissen, bei welcher Institution Sie Ihren Kirchensteuerbescheid einholen können, brauchen Sie sich nur an Ihren Pfarrer zu wenden. Dieser gibt Ihnen dann bereitwillig Auskunft.

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