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Steuererklärung beim Finanzamt einwerfen - das sollten Sie dabei beachten

Bitte treten Sie näher.
Bitte treten Sie näher. © Albrecht E. Arnold / Pixelio
Natürlich können Sie Ihre Steuererklärung auch beim Finanzamt in den Briefkasten einwerfen. Aber Vorsicht! Achten Sie nicht nur auf die Abgabefrist.

Sind Sie zur Abgabe einer Einkommenssteuererklärung verpflichtet, müssen Sie diese spätestens bis zum 31. Mai des folgenden Jahres beim Finanzamt abgeben. Mit der Frist ist es so eine Sache.

Steuererklärung fristgerecht erstellen

  • Sie können die Steuererklärung mit der Post verschicken, neuerdings aber auch online über das Elster-Programm zustellen oder beim Finanzamt direkt in den Briefkasten einwerfen.
  • Der Einwurf in den Briefkasten beim Finanzamt bietet sich an, wenn Sie die Frist wahren müssen, innerhalb derer Sie zur Abgabe Ihrer Steuererklärung verpflichtet sind.

Sie können fristwahrend nur bis 24.00 Uhr einwerfen

  • Müssen Sie ihre Steuererklärung bis zum 31. Mai abgeben, genügen Sie Ihrer Frist nur dann, wenn Sie die Unterlagen spätestens nachts um 24 Uhr beim Finanzamt in den Briefkasten einwerfen. Der Briefkasten ist ein sogenannter Nachtbriefkasten. Unterlagen, die Sie nach 24 Uhr dort einwerfen, werden in einen anderen Behälter umgeleitet und gelten erst als am 1. Juni beim Finanzamt eingegangen.
  • Beachten Sie, dass das Finanzamt berechtigt ist, bei verfristet abgegebenen Steuererklärungen Säumniszuschläge zu berechnen.

Erleichtern Sie dem Finanzamt die Arbeit

  • Wenn Sie Ihre Steuererklärung beim Finanzamt einwerfen, achten Sie darauf, dass Ihre Unterlagen so miteinander verbunden sind, dass sie sich beim Einwurf nicht auflösen. Sie sollten Ihre Unterlagen also zusammenheften oder mittels einer Heftschiene verbinden. Sie brauchen sie nicht unbedingt in einen Briefumschlag einzulegen.
  • Achten Sie auch darauf, dass der Mantelbogen Ihrer Steuererklärung oben aufliegt und Ihre persönlichen Daten, insbesondere Ihre Steuernummer oder Identifikationsnummer, enthält.
  • Ansonsten können Sie Ihre Steuererklärung auch beim Pförtner im Finanzamt direkt abgeben.
  • Sie müssen wissen, dass Sie vom Finanzamt keine Eingangsbestätigung erhalten und nur den Erhalt des Steuerbescheides abwarten können. Allenfalls können Sie sich telefonisch beim Sachbearbeiter vergewissern, dass Ihre Steuererklärung eingegangen ist und bearbeitet wird.
helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.
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