Was Sie benötigen:
- Einen Notizblock
- Einen Stift
- Eine formlose Bewerbung
Welche Sozialstunden wollen Sie leisten?
Nehmen Sie sich einen Moment Zeit. Setzen Sie sich hin und überlegen Sie.
- Was machen Sie gerne. Was können Sie sich für die Zeit Ihrer Sozialstunden vorstellen?
- Wollen Sie lieber mit Kindern, mit behinderten Menschen, mit alten Menschen, oder lieber ohne andere Menschen arbeiten?
- Notieren Sie Ihre Vorlieben mit dem Stift auf dem Notizblock.
Wenn Sie jetzt wissen was Sie sich wünschen, können Sie Ihre Bedürfnisse mit dem Angebot in Ihrer Umgebung abgleichen. Kindergärten, Altenheime, Städte, Vereine und soziale Organisationen sind in der Regel berechtigt, von Sozialstunden zu profitieren.
Da hat man Ihnen Sozialstunden aufgebrummt oder Sie haben selbst darum gebeten - und plötzlich …
Der Anfang der Ableistung ist eine formlose Bewerbung
Wichtig bei dieser formlosen Bewerbung ist, dass Sie Ihren Namen, Ihren Adresse und Ihre Telefonnummer angeben. Des Weiteren ist es auch immer gut, wenn Sie kurz in die Bewerbung schreiben, warum es gerade dieser Arbeitgeber zum Ableisten der Sozialstunden sein soll.
- Das Bewerbungsgespräch: Wie bei jedem anderen Bewerbungsgespräch ist es wichtig, einen guten Eindruck zu machen. Deshalb vermeiden Sie nach Möglichkeit, Ihren Ärger über das Gerichtsurteil, bei diesem Gespräch zu thematisieren. Der Arbeitgeber wird auf jeden Fall fragen, warum Sie Sozialstunden machen müssen. Sie müssen dann keine genauen Angaben über ihr Vergehen machen. Sinnvoll ist es jedoch, sich in diesem Gespräch reumütig zu zeigen und von einem Fehler zu sprechen.
- Die Bescheinigung: Wenn die Einrichtung Ihnen dann die Möglichkeit gibt die Sozialstunden abzuleisten, läuft fast alles automatisch. Sie müssen nur dem Gericht melden, bei welcher Einrichtung Sie die Sozialstunden ableisten.Das können Sie schriftlich, aber auch telefonisch. Danach setzt sich das Gericht mit der Einrichtung in Verbindung. Die Einrichtung bekommt dann ein Formular, in dem sie die Stunden aufschreibt. Nach Ableistung Ihrer Sozialstunden ist Ihre Strafe dann im Regelfall abgeglichen.
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