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Es ist nicht wirklich schwierig eine Sorgerechtserklärung abzugeben. Sie sollten sich aber über die Rechtsfolgen im Klaren sein. Das Sorgerecht ist von dem Umgangsrecht zu unterscheiden.
So geben Sie eine Sorgerechtserklärung ab
- Wenn Sie verheiratet sind, fällt beiden Eheleuten das gemeinsame Sorgerecht zu.
- Wenn Sie nicht verheiratet sind, können Sie eine Sorgerechtserklärung abgeben. Diese ist an das Jugendamt zu richten. Drücken Sie in der Erklärung aus, dass Sie das gemeinsame Sorgerecht haben wollen. Darüber hinaus muss die Mutter, die bis dahin das alleinige Recht zur Sorge inne hat, erklären, dass sie das gemeinsame Recht zur Sorge mit Ihnen haben will. Diese Erklärung ist ebenfalls an das Jugendamt zu senden.
- Es gibt keine besonderen Anforderungen an die Form dieser beiden Sorgerechtserklärungen. Sie können sie also beide einfach an das zuständige Jugendamt schicken.
- Die Rechtsfolgen des gemeinsamen Sorgerechts sind, dass Sie sämtliche Entscheidungen für das Kind gemeinsam treffen können. Es kann folglich zu Differenzen führen. Besprechen Sie mit der Mutter des Kindes, ob sie diese wichtigen Entscheidungen zusammen treffen möchten oder ob es für das Wohl des Kindes nicht doch sinnvoller ist, wenn sie dies alleine regelt.
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