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Alleiniges Sorgerecht als Vater beantragen - so geht's

Sorgerecht bedeutet Verantwortung wahrnehmen.
Sorgerecht bedeutet Verantwortung wahrnehmen.
Nach dem Gesetz steht das Sorgerecht der Mutter und dem Vater des Kindes grundsätzlich gemeinsam zu. Ein alleiniges Sorgerecht für den Vater kommt in Betracht, wenn die Ehepartner getrennt leben und es dem Wohl des Kindes dient.

Die Frage, wem das Sorgerecht zusteht und wem es im Streitfall als alleiniges Sorgerecht zu übertragen ist, richtet sich nach der Situation, in der sich Mutter und Vater des Kindes befinden.

  • Grundsätzlich regelt das Gesetz die elterliche Sorge so, dass beide Elternteile gleichberechtigt sind und die Pflicht, aber auch das Recht haben, für ihr Kind zu sorgen. Dabei geht das Gesetz davon aus, dass die Eltern miteinander verheiratet sind.
  • Sind die Eltern nicht miteinander verheiratet, so steht die elterliche Sorge grundsätzlich der Mutter zu.
  • Als Vater werden Sie einbezogen, wenn Sie zusammen mit der Mutter erklären, die Sorge gemeinsam übernehmen zu wollen oder wenn Sie einander heiraten.
  • Sind Sie minderjährig, kann nur Ihr gesetzlicher Vertreter eine solche Sorgeerklärung abgeben. Notfalls kann dessen Zustimmung durch eine gerichtliche Entscheidung ersetzt werden, wenn die Sorgeerklärung Ihrem Wohl entspricht.
  • Sie müssen Ihre Sorgeerklärung öffentlich beurkunden, sich also vor einem Notar oder gegenüber dem Jugendamt erklären.

Alleiniges Sorgerecht ist auch beschränkbar

  • Leben Sie von der Mutter des Kindes dauerhaft getrennt, können Sie beim Familiengericht den Antrag stellen, dass Ihnen die elterliche Sorge allein übertragen wird.
  • Der Antrag kann sich auch auf einen Teil der elterlichen Sorge beschränken, indem Sie beispielsweise nur das Aufenthaltsbestimmungsrecht für sich beanspruchen. Voraussetzung ist, dass die elterliche Sorge bislang gemeinsam ausgeübt wurde.
  • Waren Sie mit der Mutter nicht verheiratet, steht ihr das Sorgerecht grundsätzlich allein zu. Auch dann können Sie bei einer dauerhaften Trennung oder auch wenn Sie noch nie zusammengelebt haben, beantragen, dass Ihnen das Familiengericht mit Zustimmung der Mutter die elterliche Sorge oder einen Teil davon allein überträgt.
  • Das Familiengericht gibt in allen Fallvarianten Ihrem Antrag auf alleiniges Sorgerecht statt, wenn die Mutter zustimmt.
  • Allerdings wird Ihr Antrag zurückgewiesen, wenn das Kind 14 Jahre alt ist und mit der Übertragung nicht einverstanden ist.

Auch beim Vater steht das Kindeswohl im Vordergrund

  • Ferner kann das Familiengericht Ihrem Antrag ohne Zustimmung der Mutter stattgeben, wenn die Aufhebung des gemeinsamen Sorgerechts und die Übertragung auf Sie als den Vater dem Kindeswohl in Anbetracht der aktuellen Situation am besten entspricht. Das Gericht darf nur das Kindeswohl im Auge haben.
  • Der Familienrichter muss sich dazu ein Bild von den familiären Gegebenheiten machen und wird dazu Mutter, Vater und vor allem das Jugendamt befragen. Oft wird ein Sachverständiger einbezogen.
  • Sie müssen dann die neue Lebenssituation der Mutter darlegen und erläutern, inwiefern sich diese nachteilig auf das Wohl des Kindes auswirkt.
  • Die richterliche Entscheidung ist letztlich eine Ermessensentscheidung und umständeabhängig. Fälle, in denen einem Elternteil das alleinige Sorgerecht übertragen wird, sind eher selten. Sie betreffen vor allem Situationen, in denen Alkohol- oder Drogenmissbrauch vorliegt und das Kind einer Verwahrlosungssituation ausgesetzt ist.

Beachten Sie, dass Sie auch im Fall des Getrenntlebens und einem bestehenden gemeinsamen Sorgerecht in Entscheidungen, die über die Angelegenheiten des täglichen Lebens hinausgehen, von der Mutter um Ihre Zustimmung gefragt werden müssen. Ein alleiniges Sorgerecht kann in diesen Fällen verzichtbar sein und erspart dem Kind, dass es in Ihre Auseinandersetzung mit hineingezogen und psychisch belastet wird.

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