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So überprüfen Sie die Kontoführungsgebühren der Sparkasse auf ihre Richtigkeit

Prüfen Sie selbst, ob die Sparkasse die Kontoführungsgebühren korrekt abbucht.
Prüfen Sie selbst, ob die Sparkasse die Kontoführungsgebühren korrekt abbucht.
Für ein Girokonto bei der Sparkasse berechnet das Institut Kontoführungsgebühren. Sie sollten selbst die Überprüfung der Richtigkeit dieser Gebühren vornehmen.
  • Obwohl die Sparkassen als öffentlich rechtliche Geldinstitute allen Kunden zumindest ein Girokonto zur Verfügung stellen müssen, sind sie nicht die preiswertesten Banken.
  • Im Gegensatz zu anderen Instituten erheben sie Kontoführungsgebühren.
  • Hin und wieder kommt es vor, dass diese nicht richtig verbucht werden. Daher sollten Sie die Sache immer selbst überprüfen.

Kontoführungsgebühren kann man sparen

Heutzutage konkurrieren auf dem Finanzmarkt zahlreiche Kreditinstitute, die stets bemüht sind, ihre Kunden durch attraktive Angebote zu halten oder Neukunden zu gewinnen.

  • Daher verzichten zahlreiche Banken bei ihren Girokonten auf die Kontoführungsgebühren. Sie erhoffen sich durch diesen Service Kunden für andere Produkte (Kredite, Spareinlagen etc.) zu gewinnen.
  • Somit ist es aktuell nicht mehr notwendig, Kontoführungsgebühren zu bezahlen. Bei der Deutschen Kreditbank, der norisbank und zahlreichen anderen Instituten erhalten Sie ein gebührenfreies Girokonto. Bei der Postbank ist die Kontoführung ebenfalls kostenfrei, insofern monatlich mindestens 1.000 Euro auf Ihr Konto eingehen.
  • Insbesondere die Onlinebanken sind günstig: Sie können sich dies leisten, da bei ihnen der Verwaltungsaufwand wesentlich geringer ist als bei konventionellen Banken.
  • Einst waren die Sparkassen die günstigsten Kreditinstitute, dies ist aber Geschichte: Im Gegensatz zu zahlreichen Privatbanken machen sie nämlich Kontoführungsgebühren geltend.

Die Kosten der Kontoführung der Sparkasse selbst prüfen

  • Allerdings vergeben Privatbanken nicht an alle Personen ein kostenfreies Girokonto. Hierfür muss die Bonität der potentiellen Kunden ausreichen und die monatlichen Gehaltseingänge müssen stimmen. Ein negativer Eintrag bei der Schufa ist in diesem Kontext ebenfalls tabu.
  • Nicht so bei den Sparkassen: Die öffentlich rechtlichen Einrichtungen müssen an alle Bürger ein Girokonto vergeben. Dafür wollen Sie allerdings auch Kontoführungsgebühren sehen.
  • Wenn Sie Kunde einer Sparkasse sind und die Bank nicht wechseln wollen oder nicht können, sollten Sie zumindest selbst nachprüfen, ob Ihre Sparkasse die Kontoführungsgebühren korrekt abbucht.
  • Lesen Sie sich hierfür Ihren Vertrag genau durch; dort steht, wann und in welcher Höhe die Gebühren anfallen.
  • Heben Sie alle Kontoauszüge auf (das empfiehlt sich ohnehin) und überprüfen Sie, ob Ihre Bank die Kontoführungsgebühren immer ordnungsgemäß abgehoben hat.
  • Sollte das nicht der Fall sein, wenden Sie sich umgehend an die Mitarbeiter Ihrer Filiale, um die Angelegenheit zu klären.
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