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Die ZV-Entgelte bei der Sparkasse - das sollten Sie wissen

Ein Bankenwechsel spart bares Geld.
Ein Bankenwechsel spart bares Geld. © TiM_Caspary / Pixelio
Die Sparkassen, neben den Filialbanken, verlangen von Ihren Kunden nach wie vor monatliche Grundpreise und ZV-Entgelte (Zahlungsverkehrs-Entgelte).

ZV-Entgelte fallen bei allen Kontomodellen an

  • Die Sparkassen haben kein einheitliches Kontomodell. Damit fallen auch von Sparkasse zu Sparkasse unterschiedliche ZV-Entgelte an. 
  • Sparkassen stellen Ihnen als Kunden auch Kreditkarten nicht kostenlos zur Verfügung, sondern verlangen dafür, je nach Karte unterschiedliche Jahresgebühren. 
  • Am Beispiel der Taunussparkasse wird deutlich, dass lediglich das Konto mit der höchsten Kontoführungspauschale in Höhe von 12,50 Euro monatlich keine weiteren ZV-Entgelte, auch nicht für das Bereitstellen einer Standard-Kreditkarte verlangt.
  • Verfügungen mit der Kreditkarte am Geldautomaten sind ebenso kostenpflichtig wie Verfügungen an Geldautomaten von Instituten, die nicht zur Sparkassengruppe gehören. 
  • Als Sparkassenkunde mögen Sie sich fragen, ob diese Kosten tatsächlich notwendig sind. 

Sparkassen sind nicht die günstigsten Anbieter

  • Ein Blick in einen Kontenvergleich zeigt Ihnen auf einen Blick, dass es durchaus günstiger geht, als bei einer Sparkasse. 
  • Es gibt Anbieter, die Ihren Kunden für das Girokonto keinerlei Gebühren berechnen, weder eine monatliche Grundgebühr, noch ZV-Entgelte. 
  • Darüber hinaus erhalten Sie als Kunde eine kostenlose Kreditkarte, die es Ihnen ermöglicht, weltweit kostenlos an jedem Geldautomaten Geld abzuheben. 
  • Das bedeutet, dass auch die leidige Suche nach einem Geldautomaten der Sparkassen-Gruppe bei einem Einkaufsbummel zu Hause entfällt. Der Nächste ist der Beste.
  • Vergleichen Sie diese Konten einmal mit Ihrem Konto bei der Sparkasse und berechnen Sie, wie viel Grundgebühr, Jahresgebühr für die Kreditkarte und ZV-Entgelte Sie im Jahr durch einen Bankwechsel sparen können.  
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