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So setzen Sie Nebenkosten steuerlich ab

Eine Immobilie mit vielen einzelnen Wohnungen.
Eine Immobilie mit vielen einzelnen Wohnungen. © Leohoho / unsplash.com
Die Möglichkeit, Nebenkosten steuerlich abzusetzen, ist für viele Steuerzahler eine attraktive Option, um Geld zu sparen. Welche Nebenkosten sind denn von der Steuer abzugsfähig und wie können Sie diese in Ihrer Steuererklärung geltend machen? Erfahren Sie, welche Höchstbetragsgrenzen es gibt und wie Sie das Maximum an Steuerersparnis herausholen können.

Welche Nebenkosten sind steuerlich abzugsfähig?

Wenn Sie haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen in Anspruch nehmen, können Sie diese steuerlich absetzen und bares Geld sparen. 

Haushaltsnahe Dienstleistungen umfassen Tätigkeiten wie Haushaltshilfe, Gartenpflege, Pflege von Angehörigen, Kinderbetreuung, Reinigungsdienste und vieles mehr.

Auch Handwerkerleistungen wie Renovierungsarbeiten, Reparaturen, Installationen oder Wartungsarbeiten fallen unter diese Kategorie. 

Damit eine Dienstleistung als haushaltsnah gilt, muss sie in Ihrem privaten Haushalt oder im direkten Umfeld stattfinden.

Ein Beispiel

Für haushaltsnahe Dienstleistungen können Sie bis zu 20 Prozent der Kosten, jedoch maximal 4.000 Euro pro Jahr absetzen. Handwerkerleistungen sind mit maximal 1.200 Euro im Jahr absetzbar. Wenn Sie also beispielsweise eine Haushaltshilfe für 1.000 Euro im Jahr beschäftigen, können Sie davon 200 Euro von der Steuer absetzen. Bei Handwerkerleistungen in Höhe von 2.000 Euro könnten Sie dagegen die vollen 1.200 Euro absetzen.

Um haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen in Ihrer Steuererklärung anzugeben, müssen Sie die entsprechenden Beträge in den dafür vorgesehenen Formularen eintragen. Bei haushaltsnahen Dienstleistungen und bei Handwerkerleistungen tragen Sie diese in der Anlage "Haushaltsnahe Aufwendungen" ein. 

Hierzu benötigen Sie die Rechnungen der Dienstleister mit genauer Angabe der durchgeführten Arbeiten und entstandenen Kosten.

Abgrenzung bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

Bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung können eine Vielzahl von Nebenkosten steuerlich abgesetzt werden. Dazu zählen unter anderem:

  • Betriebskosten: Hierzu zählen zum Beispiel Grundsteuer, Hausversicherungen, Müllabfuhr, Straßenreinigung, Gartenpflege, Hausmeisterkosten, Schornsteinfeger, Wasser- und Abwassergebühren, Heizkosten, etc.
  • Finanzierungskosten: Darunter fallen Zinsen für Darlehen zur Finanzierung des Objekts, Kontoführungsgebühren für ein Darlehenskonto sowie Tilgungsraten.
  • Instandhaltungskosten: Hierunter fallen Reparaturen, Renovierungen, Modernisierungen und sonstige Erhaltungsmaßnahmen.
  • Verwaltungskosten: Als Verwaltungskosten können Kosten für die Vermietung, wie Maklerprovisionen, Mietverwaltungskosten, Werbungskosten, etc. abgesetzt werden.
  • Sonderausgaben: Hierunter fallen beispielsweise Kosten für Vermietungsverluste, Kosten für die Nachweisführung bei einer Vermietung an Angehörige, etc.

Höchstbetragsgrenzen können je nach Kostenart und individueller Situation variieren. Zum Beispiel können Betriebskosten in voller Höhe abgesetzt werden, solange sie angemessen sind und tatsächlich angefallen sind. Bei Finanzierungskosten können Zinsen in voller Höhe abgesetzt werden, jedoch ist die Tilgung auf maximal 2 % der Anschaffungskosten des Objekts pro Jahr begrenzt.

Bei der Steuererklärung müssen die abzugsfähigen Kosten in der Anlage V (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung) angegeben werden. Dort werden alle Einnahmen und Ausgaben detailliert aufgeführt. Es ist wichtig, alle Belege und Rechnungen aufzubewahren, um im Falle einer Prüfung durch das Finanzamt Nachweise erbringen zu können.

Ein Beispiel

Herr Müller vermietet eine Wohnung und hat im Jahr 2024 folgende Ausgaben:

Betriebskosten: 2.000 €, Finanzierungskosten: 4.000 € (Zinsen) + 2.500 € (Tilgung), Instandhaltungskosten: 3.500 €, Verwaltungskosten: 1.200 €, Sonderausgaben: 2.000 €

Die Einnahmen aus der Vermietung betragen 15.000 €. Herr Müller kann somit insgesamt 13.200 € (2.000 € + 4.000 € + 2.500 € + 3.500 € + 1.200 € + 2.000 €) als Werbungskosten absetzen. Seine steuerlich anzusetzenden Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung betragen somit 1.800 € (15.000 € - 13.200 €).

Insgesamt bieten haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen bzw. Werbungskosten bei Einkünften aus VuV (Vermietung und Verpachtung) eine attraktive Möglichkeit, um bei der Steuer zu sparen und gleichzeitig von professionellen Dienstleistungen zu profitieren. 

Nutzen Sie diese Möglichkeit, indem Sie die entsprechenden Ausgaben sorgfältig dokumentieren und korrekt in Ihrer Steuererklärung angeben. So können Sie sicherstellen, dass Sie das Maximum an Steuervorteilen erhalten und Ihr Geld bestmöglich nutzen.

helpster.de Autor:in
Stephanie Wall
Stephanie Wall Stephanie hat sich über mehrere berufliche Stufen bis zur Steuerfachwirtin hochgearbeitet. Sie hat sich selbst das Ziel gesteckt, anderen finanzielles Wissen zu vermitteln, um sinnvoll mit Geld umzugehen und den eigenen beruflichen Werdegang sowie Karriere anzukurbeln.
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