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Hausrenovierung steuerlich absetzen - so geht's

Die Handwerkerleistungen Ihrer Hausrenovierung können Sie steuerlich absetzen.
Die Handwerkerleistungen Ihrer Hausrenovierung können Sie steuerlich absetzen.
Im Verlauf einiger Jahre müssen an jedem Haus Erhaltungsarbeiten durchgeführt werden. Die Kosten für die Hausrenovierung können Sie steuerlich absetzen.

Was Sie benötigen:

  • Sanierungsgutachten
  • Handwerkerrechnungen
  • Überweisungsbelege

 So setzen Sie Hausrenovierungen steuerlich ab

  • Wenn Sie ein Haus kaufen, investieren Sie in den Jahren nach dem Kauf einiges in die Erhaltung und Modernisierung. Sind diese Kosten innerhalb der ersten drei Jahre 15 % höher als der Kaufpreis, schreiben Sie die Kosten für die Hausrenovierung über 50 Jahre verteilt ab.
  • Haben Sie das Haus geerbt oder wurde es Ihnen geschenkt, machen Sie die Renovierungs- und Modernisierungskosten in voller Höhe sofort geltend.
  • Nehmen Sie für die Modernisierung Handwerker in Lohn, setzen Sie die Arbeitsstunden und Lohnkosten zu 20 % von der Steuer ab. Materialkosten sind hier nicht enthalten. Die Rechnung muss Material- und Lohnkosten gesondert ausweisen und darf nicht bar, sondern nur durch Überweisung bezahlt werden.
  • Handwerkerleistungen entstehen für Maler, Fliesenleger, Dachdecker, Maurer und Gartengestalter. Der Einbau und die Betreuung Ihrer Heizung, Installation von Strom, Gas und Wasser, auch der Kücheneinbau und die Wartung Ihrer Haushaltsgeräte gehören dazu. Weiter zählen zu den Kosten für die Hausrenovierung die Gebühren für den Schornsteinfeger, die Betreuung Ihres Blitzschutzes und der Anschluss für Ihr Fernsehgerät.
  • Sammeln Sie alle Handwerkerrechnungen und reichen Sie die Belege gemeinsam ein. Bis zu einer jährlichen Höchstgrenze von 6.000 Euro sind einzelne Lohn- und Arbeitsleistungen der Hausrenovierung absetzbar.
  • Nehmen Sie Dämmarbeiten, Sanierungen oder gar den Einbau einer Solaranlage erst nach einem positiven Sanierungsgutachten vor. Zahlen Sie Gutachten und diese Leistungen zur Hausrenovierung ebenfalls mit einer detaillierten Rechnung und per Überweisung.

Bauen Sie Räume an ein neues Haus an, gestalten Sie tragende Wände um oder stocken Sie Etagen auf, gelten diese Kosten nicht als Hausrenovierung. Steuerlich können Sie solche Beträge nicht geltend machen.

helpster.de Autor:in
Janet Hartung
Janet HartungJanet weiß als Floristin alles über Pflanzen und Blumen im Garten. Ihre Freizeit gestaltet die ehemalige Besitzerin eines Blumen- und Bastelshops stets kreativ mit Töpferei und Projekten im Heimwerken.
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