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So setzen Sie Nahrungsergänzungsmittel von der Steuer ab

Nahrungsergänzungsmittel auf dem Teller
Nahrungsergänzungsmittel auf dem Teller © Bru-nO / pixabay.com
Unter bestimmten Umständen lassen sich Kosten für Nahrungsergänzungsmittel von der Steuer absetzen. Dies funktioniert jedoch nur dann, wenn diese eine bestimmte Medikamentenfunktion haben und aufgrund einer Erkrankung verabreicht werden müssen. Doch wann genau ist dies gegeben, welche Regeln gelten dabei und wie gibt man diese Kosten in der Steuererklärung an?

Unterscheidung zwischen Lebensmittel und Arzneimittel ausschlaggebend

Die Möglichkeit, Nahrungsergänzungsmittel von der Steuer abzusetzen, hängt davon ab, wie das Finanzamt das Produkt kategorisiert. Es gibt zwei Hauptszenarien:

  1. Lebensmittel: Wenn das Nahrungsergänzungsmittel als Lebensmittel eingestuft wird, können Sie daraus keine Steuervorteile ziehen. Dies wäre der Fall, wenn Sie Vitamin D, Zink oder Magnesium zur allgemeinen Unterstützung der Gesundheit oder im Zusammenhang mit einer Diät einnehmen. Die Kosten für diese Nahrungsergänzungsmittel werden den Lebensmitteln zugeordnet.
  2. Arzneimittel: Wenn das Nahrungsergänzungsmittel als Arzneimittel eingestuft wird, könnten Sie potenziell Steuervorteile erzielen. Dies würde der Fall sein, wenn Sie Vitamine und andere Mikronährstoffe zusätzlich zur Nahrung einnehmen müssen, zum Beispiel aufgrund einer chronischen Stoffwechselstörung. Solche Nahrungsergänzungsmittel beheben den Mangelzustand aufgrund der Erkrankung – oftmals anstelle von Medikamenten und Arzneien. Wenn ein Produkt unter das Arzneimittelgesetz (AMG) fällt, kann ein Abzug der Kosten bei der Steuer möglich sein. In diesem Fall gelten diese Nahrungsergänzungsmittel als Arzneimittel und nicht mehr als Lebensmittel. Sie können die Ausgaben als Krankheitskosten im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen absetzen. Dies gilt selbst dann, wenn Sie diese während einer Diät eingenommen haben.

Angabe in der Steuerklärung

Um Nahrungsergänzungsmittel in Ihrer Steuererklärung einzugeben, gehen Sie zu "Allgemeine Ausgaben > Krankheitskosten und andere Besonderheiten > Weitere außergewöhnliche Kosten".

Bitte beachten Sie, dass Sie keine Nachweise mit der Steuererklärung einreichen müssen, aber Sie sollten diese aufbewahren, falls das Finanzamt nachfragt. Bei den gesetzlichen Zuzahlungen für verschreibungspflichtige Medikamente ist ein rosafarbenes Rezept bereits die Voraussetzung für eine Arzneimittelabgabe. In der Selbstmedikation kann dieser Nachweis ein grünes Rezept erbringen, welches der Arzt für ein nicht von der Krankenkasse übernommenes Arzneimittel ausgestellt hat.

Wie viel kann man maximal von der Steuer absetzen?

Die maximalen Beträge, die Sie für Nahrungsergänzungsmittel von der Steuer absetzen können, hängen von Ihren persönlichen Umständen ab.

Wenn die Kosten für Nahrungsergänzungsmittel die sogenannte "zumutbare Belastung" übersteigen, profitieren Sie steuerlich. Die zumutbare Belastung ist ein gesetzlich festgelegter Betrag, der sich nach Ihrem Einkommen, Familienstand und der Anzahl Ihrer Kinder richtet. Bis zu diesem Betrag können Sie die Kosten als außergewöhnliche Belastungen absetzen.

Bitte beachten Sie, dass Sie die Kosten für Nahrungsergänzungsmittel, die als Arzneimittel eingestuft sind, nur dann von der Steuer absetzen können, wenn sie diesen Betrag überschreiten. Kosten, die als Lebensmittel eingestuft sind, können nicht von der Steuer abgesetzt werden.

helpster.de Autor:in
 Stella Körner
Stella KörnerStella ist als Wirtschaftswissenschaftlerin unsere Expertin für Geld und Finanzen. Sie publiziert regelmäßig zu Wirtschaftsthemen und Beruf & Karriere.
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