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Seitliches Kennzeichen richtig montieren

Seitliche Kennzeichen dürfen nicht aufsetzen.
Seitliche Kennzeichen dürfen nicht aufsetzen.
Wenn Sie an Ihrem Motorrad ein seitliches Kennzeichen anbringen wollen, müssen Sie technisch und rechtlich einiges beachten.

Was Sie benötigen:

  • Kennzeichen-Halter
  • TÜV-Gutachten
  • ABE

Ein seitliches Kennzeichen ohne Probleme anbringen

Kaufen Sie nur einen Kennzeichenhalter mit ABE oder zumindest Teilegutachten und führen das Motorrad beim TÜV oder der DEKRA vor.

  • Anscheinend ist die Gesetzeslage etwas unklar und wird von den verschiedenen Prüfern unterschiedlich gehandhabt. Auf der sicheren Seite stehen Sie, wenn Sie sich ein seitliches Kennzeichen in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen oder eine Bescheinigung haben, dass es nicht eingetragen werden muss.
  • Das gesamte Rechtsgebiet um ein seitliches Kennzeichen ist noch Grauzone. Also lassen Sie es lieber vermerken, als Aussagen zu vertrauen, dass es nicht eingetragen werden muss.
  • Sie können auch versuchen, einen Halter eintragen lassen, den Sie selber gebaut haben. Nur ist es fraglich, ob Sie diesen abgenommen bekommen, denn Sie benötigen ein Materialgutachten, in dem bestätigt wird, dass der Halter des seitlichen Kennzeichens auf Dauer den Belastungen gewachsen sein wird.
  • Auch wenn es vielen albern erscheint, für so ein Teil nachwiesen zu müssen, dass es hält, ein Kennzeichen, das sich in voller Fahrt vom Motorrad löst, ist eine Gefahr und somit sollte das Materialgutachten einleuchten.
  • Verwechseln Sie eine normale Begutachtung im Rahmen er HU nicht mit der Erlaubnis, ein seitliches Kennzeichen so am Motorrad befestigt zu haben, wie es zum Zeitpunkt der Hauptuntersuchung am Fahrzeug war. Bei späteren Beanstandungen können sie kaum beweisen, dass der Halter so am Motorrad war. Auch können sie aus der Tatsache, dass ein Prüfer den Halter übersehen hat, also einen Fehler begangen hat, keine Erlaubnis ableiten. Nur eine ABE bzw. die Eintragung in die Papiere, belegt die Erlaubnis, ein seitliches Kennzeichen zu führen.
  • Das Kennzeichen muss von verschiedenen Punkten aus zu sehen sein. Betrachten Sie zur Verdeutlichung die Skizze. Weder Schalldämpfer noch Koffer dürfen den Blick auf das Kennzeichen versperren.
  • Wenn Sie ein seitliches Kennzeichen anbringen, dürfen Sie dabei nicht die Maße des Fahrzeugs verändern. Mit anderen Worten, das Kennzeichen darf nicht weiter von der Mittelachse des Motorrades entfernt sein als die Enden des Lenkers.
  • Ferner ist vorgeschrieben und versteht sich auch von selbst, dass ein seitliches Kennzeichen auch bei maximaler Schräglage nicht aufsetzen darf.
  • Achten Sie darauf, dass auch ein seitliches Kennzeichen eine Kennzeichenbeleuchtung benötigt.
  • Im Übrigen gelten die üblichen Vorschriften, die für jedes Kennzeichen gelten. Es muss waagrecht zur Fahrbahn ausgerichtet sein, wenn das Motorrad nicht in Schräglage ist oder "senkrecht zur Längsmittelebene des Fahrzeugs stehen".
  • Die Oberkante des Kennzeichens darf maximal 1,50 m und die Unterkante der mindestens 0,20 m über dem Boden liegen. Hat Ihr Motorrad Reifen, bei denen der Radradius weniger als 0,20 m beträgt, muss die Unterkante oberhalb des Radmittelpunkts liegen. Das gilt für das unbelastete Motorrad.

Wenn Sie einen Halter für ein seitliches Kennzeichen kaufen, der eine ABE hat, und diesen stabil nach Vorschrift des Herstellers an Ihrem Motorrad anbringen, wird es keine Probleme geben.

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