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H-Kennzeichen - diese Voraussetzungen muss Ihr Fahrzeug erfüllen

Oldtimer werden als "kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut" angesehen.
Oldtimer werden als "kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut" angesehen.
In Deutschland können Oldtimerbesitzer besondere Vorteile in Anspruch nehmen, indem sie für ihr Fahrzeug das H-Kennzeichen beantragen. Welche Voraussetzungen Ihr Fahrzeug erfüllen muss, um als Oldtimer zulassungsfähig zu sein, lesen Sie in diesem Artikel.

Diese Voraussetzungen gelten zur Zuteilung des H-Kennzeichens

  • Als Oldtimer werden alle Fahrzeuge bezeichnet, deren Erstzulassung vor mindestens 30 Jahren erfolgt ist.
  • Zur Zuteilung des H-Kennzeichens muss sich der Oldtimer grundsätzlich in einem verkehrssicheren Zustand befinden.
  • Darüber hinaus ist das Fahrzeug als "kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut" zu bewerten. Dies bedeutet, dass sich das Auto weitgehend im Original- bzw. zeitgenössischen Zustand befinden muss. Fachmännisch durchgeführte Restaurationen stehen hierbei dem Originalzustand gleich. Autos, die durch typfremde Details wie Fremdmotor oder Leistungssteigerung oder aber durch unpassende Anbau- und Tuningteile wie Spoiler oder Sportfahrwerke verändert wurden, erhalten in der Regel nicht den H-Status. Ebenso ist ein schlechter Erhaltungszustand des Autos meistens ein Argument gegen die Zuteilung des H-Kennzeichens.
  • Werden die vorstehenden Punkte bei der Prüfung durch den Sachverständigen (z.B. TÜV oder Dekra) nicht bemängelt, so erhält der Fahrzeughalter das Gutachten für die Einstufung des Fahrzeugs als Oldtimer. Anhand dieses Gutachtens kann die Zulassungsstelle dann dem Fahrzeug eine sogenannte "Betriebserlaubnis für Oldtimer" ausstellen, welche letztendlich das Beantragen des H-Kennzeichens ermöglicht.

Durch den H-Status erfahren Autobesitzer nicht nur Vorteile

  • Ein Vorteil des Oldtimer-Kennzeichens ist die pauschale Regelung der Kfz-Steuer. Diese bemisst sich nicht nach Hubraum, sondern beträgt für Pkws pauschal 191,73 Euro pro Jahr.
  • Ein weiterer nicht unerheblicher Vorteil des H-Kennzeichens ist die Freigabe für die sogenannten Feinstaubzonen. Der Oldtimer benötigt keine Feinstaubplakette, sondern darf ohne Auflagen in den Umweltzonen bewegt werden.
  • Ein nennenswerter Nachteil des Oldtimer-Kennzeichens ist die Tatsache, dass es nicht mit einem Saisonkennzeichen kombiniert werden kann. Wird das Auto nur im Sommer bewegt, so hat der Halter jedoch die Möglichkeit, das Fahrzeug über die Wintermonate vorübergehend stillzulegen.
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