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Schwerbehindert - diese Vorteile haben Sie am Arbeitsplatz

Schwerbehinderte haben Sonderrechte am Arbeitsplatz.
Schwerbehinderte haben Sonderrechte am Arbeitsplatz.
Um die Vorteile beziehungsweise die Rechte als Schwerbehinderter am Arbeitsplatz nutzen zu können, sollten Sie gut informiert sein. Sie sollten nicht nur Ihre Rechte kennen, sondern auch wissen, wann sie Ihnen überhaupt zustehen und was Sie beachten sollten.

Wann Sie als schwerbehindert gelten, wird vom Gesetzgeber geregelt

  • Hierzulande haben Schwerbehinderte am Arbeitsplatz einige Vorteile. Welche das sind und ob Sie davon profitieren, wird vom Gesetzgeber im Sozialgesetzbuch festgelegt. Im SGB wird festgelegt, ab wann Sie behindert sind und wann eine Schwerbehinderung vorliegt.
  • Eine Behinderung kann durch ein körperliches Leiden hervorgerufen werden, ebenso ist aber auch eine geistige oder seelische Erkrankung ein Grund, um als schwerbehindert zu gelten. Je nach Größe eines Betriebes ist der Arbeitgeber verpflichtet, behinderte Menschen zu beschäftigen.
  • Um von den "Vorteilen" Ihrer Behinderung am Arbeitsplatz profitieren zu können, muss Ihre Gesundheit länger als mindestens sechs Monate so stark beeinträchtig sein, dass Ihnen die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben stark erschwert ist.
  • Ob und welcher Grad einer Behinderung bei Ihnen vorliegt, ist entscheidend für Ihre Rechte am Arbeitsplatz. Schwerbehindert sind Sie ab einem Grad der Behinderung von fünfzig Prozent.

Das sind die "Vorteile", die Sie als schwerbehinderter Arbeitnehmer haben

  • Als Arbeitnehmer haben Sie mehr Urlaub als Ihre Nichtbehinderten Kolleginnen und Kollegen. Fünf Tage mehr stehen Ihnen zu.
  • Auch Überstunden können Sie als behinderter Mitarbeiter mit mehr als fünfzig Prozent Behinderung ablehnen.
  • Auch wenn es um die Sicherheit Ihres Arbeitsplatzes geht, genießen Sie einen besonderen Schutz. Für Sie gilt ein besonderer Kündigungsschutz.
  • Wenn in Ihrem Betrieb fünf oder mehr behinderte Menschen beschäftigt sind, können Sie eine Schwerbehindertenvertretung wählen, um Ihre Rechte zu wahren. Der gewählte Vertreter muss selbst nicht unbedingt eine Behinderung haben. Er ist dafür zuständig, Ihre Interessen zu vertreten und Sie zu unterstützen, zum Beispiel wenn Sie einen speziell eingerichteten Arbeitsplatz oder Hilfsmittel benötigen, um Ihrer Arbeit nachgehen zu können.
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