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Schloss zu verkaufen - das sollten Sie als Käufer beachten

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Ein Schloss ist extrem unterhaltsbedürftig.
Ein Schloss ist extrem unterhaltsbedürftig.
Jetzt ist es raus: Sie wollen Schlossbesitzer werden. Aber Vorsicht: Lassen Sie sich von einer Annonce in der Zeitung "Schloss zu verkaufen" nicht blenden. Mit dem Kauf lassen Sie sich fast immer auf ein großes Abenteuer ein.

Was Sie benötigen

  • Kapital

Die Zeiten, in denen Könige und Fürsten Burgen und Schlösser bauen ließen und den Kostenaufwand den Bürgern in Rechnung stellten, sind vorbei. Gottlob!

Ein Schloss ist nicht jedermanns Sache

  • Wenn es heute heißt, "Schloss zu verkaufen", dürfen Sie immer handfeste Gründe vermuten, aus denen sich der Eigentümer veranlasst sieht, sein Schloss zu verkaufen.
  • Allein in den neuen Bundesländern stehen mehr als 2000 Schlösser und schlossähnliche Objekte zum Verkauf. Es gibt faktisch kaum Kaufinteressenten. Und dies hat natürlich Gründe.
  • Die Objekte befinden sich regelmäßig in einem bemitleidenswerten Zustand. Viele sind schlicht baufällig. Eigentlich müsste man sie abreißen, wären da nicht denkmalschützerische, historische und sonstige emotionale Hindernisse.

Die Eigentümer verkaufen zu einem symbolischen Kaufpreis

  • Sie können ein Schloss faktisch zu einem symbolischen Kaufpreis von 1 € kaufen. Dann sind Sie zwar nicht gleich König, aber doch immerhin ein Schlosseigentümer.
  • Beachten Sie, dass mit dem Verkauf regelmäßig die Auflage verbunden ist, dass Sie das Objekt sanieren. Im übrigen macht es absolut keinen Sinn, wenn Sie ein baufälliges Gebäude einfach nur kaufen, ohne dafür eine sinnvolle und konkrete Verwendungsmöglichkeit zu haben.
  • Allein die steuerliche Förderung des Denkmalschutzes genügt nie, um den Kostenaufwand zu rechtfertigen.

Beachten Sie den Denkmalschutz

  • In der Regel steht ein solches Objekt unter Denkmalschutz. Denkmalschutz bedeutet, dass Sie nicht nach Gutdünken und Lust und Laune bauliche Veränderungen vornehmen dürfen. Die Sanierung muss sich danach ausrichten, was das Denkmalschutzamt vorgibt. Die Behörde orientiert sich daran, wie das Bauwerk früher ausgesehen hat und erwartet von Ihnen, dass Sie es (unter Berücksichtigung eines modernen bautechnischen Standards) wieder so herrichten, wie es früher einmal war. 
  • Außerdem können Sie regelmäßig öffentliche Fördermittel beantragen. Auch hier ist Voraussetzung, dass Sie gewisse Auflagen und Vorgaben einhalten, beispielsweise das Schloss nach der Sanierung in Teilbereichen öffentlich zugänglich machen.
  • Berücksichtigen Sie auch, dass ein solches Objekt selbst nach einer aufwendigen und energetischen Sanierung unterhalten werden muss. Die Unterhaltskosten können je nach der Größe des Objekts immens sein. Sie wären nicht der Erste, den die Unterhaltskosten ruiniert hätten. Nicht umsonst wohnen heutzutage ehemalige Besitzer in der Stadt.
  • Auf jeden Fall sollten Sie vor einem Kauf behördlicherseits alles abklären, was Ihre Stellung als Eigentümer betrifft. Alles andere wäre reines Abenteuer.

Sollte das Bauwerk noch ein Schlossgespenst beherbergen, besteht zudem ein absolutes Kündigungsverbot.

helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.
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