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Rückgaberecht - Kleidung richtig umtauschen

Kunden haben nur bei Mängeln ein Recht auf Umtausch.
Kunden haben nur bei Mängeln ein Recht auf Umtausch.
Wer kennt das nicht: Im Laden sah die Jeans noch super aus, doch zu Hause muss man dann doch zugeben, dass sie nicht wirklich bequem ist. Wer seine Kleidung wieder zurück in den Laden bringen möchte, hat allerdings nicht immer ein Rückgaberecht.

Was Sie benötigen:

  • Kassenzettel

Bei Rückgabe von gekaufter Kleidung ist der Grund, aus dem die Hose oder das Oberteil zurückgegeben werden, entscheidend. In der  Regel bringen Kunden ihre Klamotten zum Händler zurück, weil sie entweder nicht mehr gefallen oder Mängel aufweisen, wie zum Beispiel einen kaputten Reißverschluss, ein Loch oder ausgebleichte Stellen.

Rückgaberecht richtig anwenden

  1. Wer zu Hause merkt, dass das Hemd oder die Schuhe doch ein bisschen zu eng sind oder nicht zu den Kleidungsstücken im Schrank passen und sie deshalb umtauschen möchte, hat kein Recht darauf. Der Kaufvertrag gilt als abgeschlossen, sobald Sie bezahlen. Ein bloßes Nichtgefallen ist kein Grund ihnen den Preis zu erstatten oder die Kleidung umzutauschen.
  2. Die meisten Händler und Bekleidungsgeschäfte sind allerdings so kulant und räumen ihnen freiwillig einen Anspruch auf Umtausch ein, obwohl der Kunde kein Rückgaberecht hat. Dabei ist der Händler nicht verpflichtet ihnen die Kleidung wieder in Bargeld zurück zu erstattet. Er kann ihnen auch einen Gutschein oder eine andere Ware anbieten. Wirbt er jedoch damit, dass Sie bei Nichtgefallen ihr Geld zurückbekommen, haben Sie auch ein Recht darauf.
  3. Ob der Händler grundsätzlich umtauscht, erkennen Sie an den Aushängen im Laden oder an einer Bemerkung auf Ihrem Kassenzettel. Er macht hier auch auf die Rückgabefrist aufmerksam, an die Sie sich halten müssen. Das gilt nicht für Kleidung zweiter Wahl, die meisten vom Umtausch ausgeschlossen ist. In jeden Fall müssen Sie beim Umtauschen den Kassenzettel vorzeigen.
  4. Manche Kleidungsstücke können Sie so gut wie nie umtauschen. Das gilt besonders für Unterwäsche und Maßanfertigungen.
  5. Ein Rückgaberecht haben Sie dann, wenn die Kleidung ihren Zweck nicht erfüllt. Stellen Sie nach dem Kauf fest, dass die ungetragene Kleidung Mängel aufweist, können Sie sie in jedem Fall zurückgeben und entweder ihr Geld, einen Preisnachlass oder eine Nachbesserung verlangen. Hierbei steht ihnen gesetzlich ein Rückgaberecht von 24 Monate nach Kauf zu.
  6. Wenn Sie die Jacke oder ein paar Schuhe getragen haben und zurückbringen, weil der Reißverschluss nach einer Woche kaputt gegangen ist oder die Sohlen aufgerissen sind, haben Sie ebenfalls ein Recht auf Umtausch, wenn der Mangel unverhältnismäßig ist. Das gilt allerdings nicht, wenn Sie die Schuhe ein halbes Jahr lang jeden Tag getragen haben.
  7. Haben Sie Ihre Kleidung im Internet gekauft, steht Ihnen für alle Fälle ein Umtauschrecht von 14 Tagen nach Erhalt der Ware zu. Sie bekommen Ihr Geld wieder, wenn Sie die Kleidung zurückschicken. Manche Versandhäuser gewähren Ihnen sogar eine längere Frist.
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