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Getragene Kleidung zurücksenden? - Das sollten Sie beim Umtausch von Kleidern beachten

Senden Sie getragene Kleidung zurück, wenn Sie den Kauf widerrufen oder ein Umtauschsrecht haben!
Senden Sie getragene Kleidung zurück, wenn Sie den Kauf widerrufen oder ein Umtauschsrecht haben!
Sie können getragene Kleidung zurücksenden, wenn Sie einen Mangel aufweist. Ist die Kleidung hingegen nicht getragen, können Sie sie zurücksenden, ohne Gründe darzulegen. Sie haben bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht.

Was Sie benötigen:

  • Kaufbeleg
  • Getragene Kleidung

Jeder kennt das Problem: Sie freuen sich über die neue Kleidung, die Sie erworben haben, stellen aber nach wenigen Wochen Materialfehler fest. Nähte, die aufgehen oder Stoffe, die verschleißen. In diesen Fällen kann Sie der Verkäufer nicht abweisen und sich darauf berufen, dass Sie die Kleidung bereits getragen haben, da die Ware einen Sachmangel aufweist.

So senden Sie getragene Kleidung zurück

  • Sie können getragene Kleidung nur zurücksenden, wenn Sie irgendeinen Kaufbeleg vorweisen können. Hierzu dient üblicherweise die Quittung. Haben Sie die Quittung nicht mehr, können Sie den Beweis auch anders erbringen, z.B. indem eine Person, die bei dem Kauf anwesend war, bezeugt, dass Sie den Kauf getätigt haben.
  • Haben Sie die Ware über Fernkommunikationsmittel, wie z.B. Internet, Telefon gekauft, so können Sie Ihren Kauf widerrufen. Hierzu  muss die Ware keinen Mangel vorweisen. Sie müssen nicht einmal einen Grund für Ihren Widerruf angeben. Haben Sie die Ware anprobiert, so steht dies auch nicht Ihrem gesetzlich garantierten Recht auf Widerruf entgegen. Widerrufen Sie den Kauf, indem Sie die Ware dem Verkäufer zurücksenden oder schriftlich Ihren Widerruf erklären. Der Kauf wird anschließend zurück abgewickelt werden.
  • Liegt ein Sachmangel vor, weil z.B. der Stoff verschlissen ist oder die Nähte aufgehen, so können Sie die Ware umtauschen. Hierbei ist es völlig unbeachtlich, dass es um getragene Kleidung geht. Der Verkäufer muss die Ware zurücknehmen wegen des Sachmangels. Entweder wird er Ihnen ein gleichwertiges Kleidungsstück ohne Sachmangel aushändigen, und wenn er keins mehr hat, den Kaufpreis erstatten.  
helpster.de Autor:in
Britta Jones
Britta JonesDie erfahrene Juristin Britta interessiert sich für Beruf & Karriere. In ihren Artikeln teilt sie ihre Erfahrungen in unterschiedlichen Arbeitsbereichen. In Sachen Geld steht sie unseren Lesern mit Rat zur Seite.
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