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Rote Kennzeichen leihen - was müssen Sie beachten

Bevor Sie mit Ihrem neuen Auto losfahren, benötigen Sie ein Nummernschild.
Bevor Sie mit Ihrem neuen Auto losfahren, benötigen Sie ein Nummernschild.
Sie haben schon häufig rote Kennzeichen auf der Straße gesehen und benötigen jetzt selbst eines. Dabei sollten Sie beim Leihen dieser Kennzeichen einige Dinge beachten.

Kennzeichen in Deutschland

  • Neben dem roten Kennzeichen gibt es viele verschiedene Nummernschilder in Deutschland.
  • Das bekannteste ist das gängige deutsche Kennzeichen.
  • Man kann es in zwei Bereiche aufteilen: Auf der linken Seite befindet sich das Unterscheidungszeichen, das bis zu drei Zeichen haben darf. Im anderen Bereich beinhaltet es die Erkennungsnummer (bis zu zwei Zeichen) und maximal vier weitere Zahlen.
  • Das Nummernschild darf maximal acht Ziffern aufweisen.
  • Saisonkennzeichen dürfen nur sieben Ziffern aufzeigen aufgrund der Angabe der Zulassungsperiode auf der rechten Seite.
  • Die meisten Schilder sind inzwischen Euro-Nummernschilder, bei denen sich auf der linken Seite ein blauer Streifen mit der jeweiligen Abkürzung des Landes befindet.

Wenn Sie sich ein rotes Nummernschild leihen wollen, sollten Sie aber einiges beachten.

Rote Kennzeichen nur für betriebliche Zwecke

  • Die roten Kennzeichen müssen schriftlich bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragt werden und werden nur an Händler ausgegeben, die in erster Linie in der Autobranche tätig sind.
  • Da das Führen eines Fahrzeugheftes zwingend ist, muss der Händler hier für jedes Fahrzeug eintragen, wer wann und zu welchem Zweck das Nummernschild an welchem Auto genutzt hat. Dies dient in erster Linie der schnellen Nachverfolgung, sollte es zu einem Schadensfall kommen.
  • Für die private Nutzung erhalten Sie ein Kurzzeitkennzeichen. Mit diesem dürfen Sie dann bis zum Ablaufdatum, das auf dem Nummernschild vermerkt ist, fahren. Hierfür benötigen Sie lediglich den Personalausweis und einen Versicherungsnachweis.

Ausleihen nur unter bestimmten Voraussetzungen

  • Grundsätzlich ist das Ausleihen roter Kennzeichen untersagt. Es ist also nicht möglich, diese gegen eine Gebühr bei Ihrem Händler für einen längeren Zeitraum zu nutzen.
  • Das Kennzeichen darf Ihnen nur überlassen werden, wenn Sie mit der konkreten Kaufabsicht eine Probefahrt durchführen möchten. Diese ist zeitlich begrenzt und sollte die Grenzen des zuständigen Landkreises nicht überschreiten. 
  • Wird das Nummernschild für private Fahrten genutzt, drohen Strafen. Daher gibt es immer wieder Händler, die selbst bei einer Probefahrt mit im Auto sitzen, um zu gewährleisten, dass die rechtlichen Vorschriften eingehalten werden.

Alternative zum Ausleihen - Kurzkennzeichen beantragen 

Alternativ können Sie auch Kurzkennzeichen beantragen, um ein gekauftes Fahrzeug zum Wohnort zu überführen, zur Zulassungsstelle oder einem Gutachter zu fahren.

  • Zum Beantragen der Kurzkennzeichen benötigen Sie eine eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigungsnummer) von Ihrer Kfz-Versicherung.
  • Wenn Sie das Fahrzeug später auch dort versichern, können Ihnen die Kosten für die 5-Tage-Kennzeichen auch erstattet werden.
  • Die benötigte Nummer erhalten Sie für gewöhnlich in Kürze per Fax, E-Mail oder SMS. Damit ist das entsprechende Fahrzeug haftpflichtversichert.
  • Die Beantragung der 5-Tage-Kennzeichen erfolgt bei Ihrer örtlichen Zulassungsstelle.
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