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Autofahren ohne TÜV - so überführen Sie Fahrzeuge mit roten Nummern

Ein Auto können Sie auch ohne TÜV aus einem anderen Ort überführen.
Ein Auto können Sie auch ohne TÜV aus einem anderen Ort überführen. © Thorsten_Runge / Pixelio
Generell dürfen Sie mit Ihrem Auto nicht auf der Straße fahren, wenn dieses keinen TÜV hat. Eine Ausnahme stellt die Überführung dar. Mit einem roten Kennzeichen dürfen Sie auch ohne TÜV Auto fahren. Das Autofahren ohne TÜV ist jedoch nur in besonderen Situationen erlaubt.

Ein rotes Kennzeichen wird nur an Autohändler ausgeliefert. Es ist nicht an ein bestimmtes Fahrzeug gebunden, sondern kann für Probefahrten oder Überführungen nacheinander an verschiedenen Fahrzeugen angebracht werden. Das Autofahren mit dem roten Kennzeichen ist auch Ihnen als Privatperson erlaubt, um beispielsweise ein Auto an einen anderen Ort zu überführen.

So bekommen Sie ein rotes Kennzeichen auch ohne TÜV

  • Ein rotes Kennzeichen wird nur für bestimmte Autofahrten ausgegeben. Es wird in erster Linie für Probefahrten vor dem Autokauf und für Überführungen von einem Ort an den anderen verwendet.
  • Sie bekommen das rote Kennzeichen von Ihrem Autohändler. Sie selbst können kein Kennzeichen beantragen, denn dieses wird nur an Autohändler ausgegeben.
  • Einen TÜV benötigen Sie für die Überfahrt nicht. Das Auto muss auch nicht zugelassen sein. Aus diesem Grund dürfen Sie es nur eingeschränkt für Fahrten zulassen.

Das Autofahren mit einer roten Nummer ist nur eingeschränkt erlaubt

  • Sie dürfen mit dem roten Kennzeichen nur die genannten Wege zurücklegen. Aus diesem Grund müssen Sie aufpassen, dass Sie das rote Kennzeichen nicht für andere Fahrten verwenden.
  • Vor der Zulassung benötigt das Auto natürlich einen TÜV. Wenn Sie das Fahrzeug ohne TÜV übernehmen, sollten Sie sich vergewissern, dass es keine gravierenden Mängel hat. Wenn es die Zeit zulässt, dürfen Sie die Probefahrt auch dafür nutzen, mit dem Fahrzeug zum TÜV oder zur DEKRA zu fahren, um einen Gebrauchtwagencheck durchführen zu lassen.

Achten Sie darauf, dass das rote Kennzeichen, mit dem Sie Auto fahren, auch versichert ist. Die Autohändler zahlen für das rote Nummernschild Beiträge zur Haftpflichtversicherung. Werden diese nicht pflichtgemäß gezahlt, erlischt der Versicherungsschutz. Aus diesem Grund sollten Sie sich vor dem Autofahren mit dem roten Kennzeichen einen entsprechenden Nachweis zeigen lassen.

helpster.de Autor:in
Markus Eckert
Markus EckertMarkus ist in der ehemaligen DDR geboren. Er ist gelernter Schlosser, jetzt aber in der IT tätig. Privat fotografiert er gerne und bastelt an alten Autos.
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