Alle Kategorien
Suche

Rohrbruch - was tun?

Drehen Sie bei einem Rohrbruch den Haupthahn ab.
Drehen Sie bei einem Rohrbruch den Haupthahn ab.
Ein Rohrbruch ist für Sie, aber auch für den Vermieter eine unangenehme Sache. Besonders schlimm ist es, wenn auch der Mieter unter Ihnen von dem Wasserschaden betroffen ist. In diesem Fall ist schnelles Handeln unbedingt erforderlich.

So verhalten Sie sich bei einem Rohrbruch

Geraten Sie bei einem Rohrbruch keinesfalls in Panik, sondern handeln Sie mit Bedacht.

  • Ein möglicher Rohrbruch ist die Horrorvorstellung für jeden Mieter und Vermieter. Ein solcher Schaden zieht meist enormen Ärger mit sich und verursacht hohe Kosten.
  • Bemerken Sie in Ihrer Wohnung einen Wasserschaden, sollten Sie sofort die Hauptsicherung für die Stromversorgung ausschalten und den Haupthahn der Wasserversorgung für Ihre Wohnung abdrehen. Fließt das Wasser dennoch weiter, drehen Sie den Haupthahn für das ganze Haus ab. Dieser befindet sich meist im Keller. Informieren Sie hier auch die anderen Mitbewohner über den Wasserschaden.
  • Generell sollten Sie den Mieter unter Ihnen über den Wasserschaden informieren. Je nach Wassermenge ist es sehr wahrscheinlich, dass das Wasser innerhalb kurzer Zeit durch den Boden sickert und sich an der Decke des Mieters unter Ihnen bemerkbar macht.
  • Als Mieter sind Sie nicht berechtigt, einen Notdienst zu beauftragen, der den Schaden zu beseitigt. Sie müssen zwingend den Vermieter oder den Hausverwalter über den Schaden informieren. Dieser wird dann alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um den Schaden zu beseitigen!

Ihren Schaden bekommen Sie durch die Versicherung ersetzt

  • Um Ihre Möbel und andere Einrichtungsgegenstände brauchen Sie sich in aller Regel nicht sorgen. Die Versicherung kommt hier für alle Schäden auf. Je nach Versicherung ist die Regulierung des Schadens unterschiedlich geregelt.
  • Unter normalen Umständen kommt bis auf wenige Ausnahmen die Gebäudeversicherung des Vermieters für den Schaden auf. Diese reguliert den Schaden für Reparaturen, Trockenlegung Ihrer Wohnung und Renovierung. Auch wenn Sie beispielsweise einen Laminatboden gelegt haben, kommt die Gebäudeversicherung dafür auf. Als Faustregel gilt, dass die Gebäudeversicherung alle Schäden an nicht beweglichen Sachen reguliert.
  • Für Ihre Möbel, Kleider und alle anderen Sachgegenstände können Sie die Hausratversicherung in Anspruch nehmen.
Teilen: