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Rentner: Zuverdienst - Informatives

Rentner können zusätzlich zur Rente Geld hinzuverdienen.
Rentner können zusätzlich zur Rente Geld hinzuverdienen.
Viele Rentner müssen oder wollen sich mit Eintritt in das Rentenalter noch nicht vollständig vom Arbeitsmarkt verabschieden. Grundsätzlich ist ein Zuverdienst neben dem Rentenbezug möglich. Jedoch sollten Sie in manchen Fällen Verdienstgrenzen beachten, damit es nicht zu Abzügen kommt.

Unbegrenzter Zuverdienst bei Erreichen der Regelaltersgrenze möglich

Rentner, welche die Regelaltersgrenze erreicht haben und neben der Rente einen Nebenverdienst erzielen wollen, können das ohne Einschränkungen tun.

  • Wurden Sie zum Beispiel vor dem Jahre 1947 geboren, dann können Sie ab dem 65. Lebensjahr Geld in unbegrenztem Umfang hinzuverdienen, ohne dass Sie mit Abzügen bei Ihren Rentenansprüchen rechnen müssen. Sind Sie jünger, dann beginnt die Regelaltersgrenze dementsprechend etwas später, sodass Sie die genauen Zeiten beachten sollten.

  • Beim Zuverdienst sollten Sie lediglich beachten, dass Sie ab bestimmten Einkommengrenzen wieder Beiträge zur Krankenversicherung zahlen müssen. Diese Grenze lag im Jahre 2013 bei einer abhängigen Beschäftigung zum Beispiel bei 450 Euro. Da Sie dann keinen Anspruch mehr auf Krankengeld haben, fällt allerdings nur der ermäßigte Beitrag zur Krankenversicherung an.

  • Beiträge zu anderen Sozialversicherungen wie zur Renten- und Arbeitslosenversicherung müssen Rentner, die bereits die Regelaltersgrenze erreicht haben, hingegen nicht mehr bezahlen. Lediglich der Arbeitgeber muss für den Arbeitnehmer noch die anteiligen Beiträge zu diesen Sozialversicherungen leisten.

Einige Rentner müssen Einschränkungen beachten

Jedoch gibt es auch Rentenbezieher, die nicht in unbegrenztem Umfang Geld hinzuverdienen können.

  • Zu diesen Rentenbeziehern zählen Sie, wenn Sie die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben. Der sogenannte rentenunschädliche Hinzuverdienst läge für Sie dann bei der aktuellen Minijobgrenze, die im Jahre 2013 bei 450 Euro lag. Diese Grenze dürften Sie dann lediglich zweimal im Jahr um den doppelten Betrag überschreiten, ohne Abzüge befürchten zu müssen.

  • Diese Einkommensgrenzen sind für Sie ebenfalls gültig, wenn Sie Bezieher einer Rente weger voller Erwerbsminderung sind. Bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung werden Ihnen die individuellen Zuverdienstmöglichkeiten, die nicht zu einer Kürzung der Rentenbezüge führen, vom Rentenversicherer mitgeteilt.

  • Überschreiten Sie die Hinzuverdienstgrenze, dann erfolgt eine Anrechnung an die Rente, sodass es zu Kürzungen bei den Rentenzahlungen kommt.

Dabei ist grundsätzlich zu beachten, dass für Pensionäre andere Regelungen gelten. Die Versorgungsstelle kann Auskunft über die möglichen Verdienstmöglichkeiten geben. (Stand 06/2013)

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