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Rentner Zuverdienst steuerfrei - nützliche Infos

Mancher Hinzuverdienst ist steuerfrei.
Mancher Hinzuverdienst ist steuerfrei.
Sind Sie Erwerbsunfähigkeitsrentner, so dürfen Sie nur einen gewissen Betrag verdienen, um Ihren vollen Rentenbetrag nicht zu gefährden. Bei regulärer Rente haben Sie nur einen geringen Zuverdienst steuerfrei.

Möglicher Zuverdienst bei einem Rentner

  • Oft genug passiert es, dass ein Mensch viel zu früh in Rente gehen muss, weil seine Gesundheit es nicht zulässt. Dann fragt sich dieser Mensch, wie er mit dieser geringen Erwerbsunfähigkeitsrente überhaupt über die Runden kommen soll. Wenn er körperlich bzw. geistig noch fit genug ist, kann er sich doch bei einer Firma bewerben, welche Arbeitnehmer in einem Minijob einstellt.
  • Dies darf allerdings nicht verwechselt werden mit der Hinzuverdienstgrenze, welche bislang noch 400,- Euro beträgt und ab dem 01. Januar 2013 auf 450,- Euro aufgestockt wird. Bei diesem Minijob dürfen Sie nicht mehr als die erlaubte Höchstgrenze hinzuverdienen, sonst wird Ihnen das zu viel verdiente Geld von Ihrer Erwerbsunfähigkeitsrente wieder abgezogen und ist zudem nicht mehr steuerfrei, was schließlich nicht Sinn und Zweck der Sache ist.

Was alles steuerfrei ist

  • Zunächst einmal dürfen leider nicht alle Erwerbsunfähigkeitsrentner bis zu genau 400,- Euro hinzuverdienen. Dies sollten Sie bereits im Vorfeld mit Ihrem Rententräger abklären, damit es keine böse Überraschung geben kann. Wenn Sie also jeden Monat mit einem Minijob die derzeitige Höchstgrenze von 400,- Euro hinzuverdienen können, dürfen Sie auch keinen Euro mehr verdienen. Schließlich verlangt der Gesetzgeber für jeden zu viel erhaltenen Euro einmal Steuern plus der anfallenden Krankenkassenbeiträge plus der gesetzlich geregelten Beitragszahlung zur Rente. Zudem wird Ihnen jeder zu viel gezahlte Euro abgezogen, sodass Sie am Ende unter der erlaubten Grenze liegen.
  • Sie haben bei der geringfügigen Tätigkeit auch einen Rechtsanspruch auf bezahlten Urlaub in Höhe der anteiligen Tage. Sollten Sie jedoch einmal krank werden, dürfen Sie auf keinen Fall woanders arbeiten, um sich den Rest bis zur Verdienstgrenze wieder zu verdienen. Wenn Sie all dies beachten, dann ist Ihr Zuverdienst für Rentner steuerfrei.
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