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Rentenendwert und Rentenbarwert - der Unterschied

Wie viel ist die Rente wert?
Wie viel ist die Rente wert?
Der Unterschied zwischen Rentenendwert und Rentenbarwert liegt in der Berechnung, denn beide Faktoren spielen bei der Berechnung der Rente eine nicht unerhebliche Rolle.

Der Rentenendwert ist eine regelmäßige Zahlenfolge

  • Unter dem Begriff des Rentenendwertes wird eine Reihenfolge von Zahlungen genannt, welche periodisch ist. Wenn die Zahlungen regelmäßig erfolgen, können Sie von einer Leibrente sprechen, was gleichzeitig die Grundlage der Berechnung ist. Allerdings kann es auch möglich sein, dass eine Rente nur über einen gewissen Zeitraum gezahlt wird, denn dann ist es keine Leibrente mehr, sondern lediglich eine Zeitrente.
  • Die Formel für den Rentenendwert ist recht kompliziert, und zugleich höhere Versicherungsmathematik, mit der nicht alle Personen klar kommen. Nimmt man an, dass die Rente über ein Jahr gezahlt wird und deren Höhe immer gleich bleibt, ist die Rente nachschüssig, wenn der Zahlungsbeginn erst am Ende der eingezahlten Versicherungsjahre erfolgt. Der Unterschied zwischen dem endwert und Barwert besteht darin, dass beim Barwert bereits Kapital vorhanden ist.

Der Rentenbarwert ist der Unterschied

  • Wenn man annimmt, dass der Betrag r sowie die Zahlungen der Rente n bedeutet, steht das p für den Zinssatz. Der Zinsfaktor wird hierbei mit dem Buchstaben q bezeichnet. Als Beispiel wird hierbei ein Zinssatz von 5% angenommen. So lautet die Grundformel: r = q hoch n – 1 / q – 1. Grafisch gesehen ergibt sich daraus die Formel E nach = En = Es = r*q hoch n – 1 geteilt durch q – 1 = B nach * q hoch n.
  • Ein Rentenbarwert ist ein gewisser Betrag, welcher bei einer angemessenen Verzinsung eine bestimmte Rente in einer bestimmten Höhe für einen gewissen Zeitraum zu zahlen ist, und hierin besteht auch der Unterschied zum Barwert. Der Rentenbarwertfaktor hat etwas mit der einfachen Methode der Annuität zu tun, da es sich hierbei um eine dynamische Investitionsrechnung handelt. Die Formel hierfür lautet: RBF(iT) = Summe von 1 / ( 1 – i hoch t) und kommt dann zum Tragen, wenn der Zinssatz nicht gleich Null ist. Sollte der Zinssatz einmal auf Null kommen, so lautet die vereinfachte Formel des Rentenbarwerts RB = T.
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