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Renteneintrittsalter - Rentenbeginn berechnen

Den eigenen Ruhestand am Meer zu verbringen ist für viele Rentner ein Traum.
Den eigenen Ruhestand am Meer zu verbringen ist für viele Rentner ein Traum. © Monica Silvestre / www.pexels.com
Das Eintrittsalter in die gesetzliche Altersrente steigt in den letzten Jahren schrittweise auf 67 Jahre an. Aber es gibt auch Möglichkeiten, wie Beschäftigte früher in Rente gehen können. Mit den folgenden Alternativen können Sie sich Ihren individuellen Rentenbeginn selbst errechnen.

Wie ist das Renteneintrittsalter in Deutschland geregelt?

Seit dem Jahr 2012 wurde in Deutschland das Renteneintrittsalter für den Bezug der Regelaltersrente stufenweise auf 67 Jahre angehoben. 

Das bedeutet, dass für Beschäftigte, die im Jahr 1964 geboren wurden, die Regelaltersrente ohne Abschläge mit 67 Jahren gilt. 

Die Gründe für das spätere Eintrittsalter sind die steigende Lebenserwartung, der demografische Wandel sowie die immer schwieriger werdende Finanzierung der heutigen Renten. 

Grundsätzlich lässt sich sagen, dass der Eintritt in die Rente von mehreren Faktoren abhängt. Der wichtigste Faktor ist das Jahr, in dem die Beschäftigen geboren wurden und wie viele Jahre diese Beiträge in die deutsche Rentenversicherung eingezahlt haben. Daneben gibt es auch Ausnahmen wie beispielsweise die Rente für Erwerbsunfähige, Schwerbehinderte oder Hinterbliebene. Grundsätzlich ist es auch möglich, vor dem 67. Lebensjahr in Rente zu gehen. Gegebenenfalls muss hier aber mit Abschlägen gerechnet werden, welche die gesamte Rentenbezugsdauer anhält. 

Gibt es Ausnahmen von der Rente mit 67?

Derzeit gibt es noch Ausnahmen für die Rente ab 67. Allerdings wird es zukünftig auch so sein, dass auch hier das Renteneintrittsalter ansteigen wird.

Rente für Langzeitversicherte

Die Rente für Langzeitversicherte können Beschäftige in Anspruch nehmen, wenn sie mindestens 35 Jahre Beiträge in die deutsche Rentenversicherung eingezahlt haben. Darüber hinaus gibt es auch noch die Rente für besonders langjährig Versicherte. Diese Rente können Beschäftige in Anspruch nehmen, die mindestens 45 Jahre gearbeitet haben und Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben. 

Rente für Schwerbehinderte

Die Rente für schwerbehinderte Menschen können Beschäftige in Anspruch nehmen, wenn sie 63 Jahre alt sind. Auch hier wird das Renteneintrittsalter stufenweise auf das 65. Lebensjahr angehoben, damit man abschlagsfrei in Rente gehen kann. 

Erwerbsminderungsrente

Wenn Beschäftigte aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können und das Rentenalter von 67 Jahren noch nicht erreicht haben, dann beziehen diese Menschen die sogenannte Erwerbsminderungsrente. Um von der Erwerbsminderungsrente in die Regelaltersrente wechseln zu können, gilt eine Altersgrenze von 65 Jahren. Das bedeutet, dass Sie abschlagsfrei in die Regelaltersrente mit 65 Jahren wechseln können, wenn Sie zuvor die Erwerbsminderungsrente bezogen haben. 

Hinterbliebenenrente

Die Hinterbliebenenrente erhalten Witwer oder Witwen. Für den Bezug der kleinen bzw. großen Witwen-/Witwerrente ist das Jahr ausschlaggebend, in dem der Ehepartner verstorben ist. Auch hier wurde das Renteneintrittsalter für die große Witwen-/Witwerrente bereits auf 47 Jahre erhöht. Dies bedeutet näher, wenn Sie jünger als 47 Jahre sind, und Ihr Ehepartner verstorben ist, dann erhalten Sie die kleine Hinterbliebenenrente. Sind Sie älter als 47 Jahre, dann haben Sie Anspruch auf die große Hinterbliebenenrente. 

Sind Sie noch minderjährig oder noch in Schul- oder Berufsausbildung und ein oder beide Elternteile verstorben sind, dann hat das Kind Anspruch auf Waisenrente. 

Wie berechne ich mein Renteneintrittsalter?

Sie fragen sich, ab wann Sie in die wohlverdiente Rente gehen können? Mit diesem Rentenrechner können Sie in kurzer Zeit einen ersten Eindruck gewinnen, wann Sie in die Rente gehen können. Hierzu ist lediglich Ihr Geburtsdatum nötig, welches Sie in den Rentenrechner eintragen müssen. Im Ergebnis erhalten Sie eine Auswertung aus der Sie verschiedene Möglichkeiten haben, ab wann Sie welche Rente in Anspruch nehmen können. 

In Rente zu gehen hängt von vielen Faktoren ab. Mittlerweile dürfte jedem Beschäftigten klar geworden sein, dass die gesetzliche Rente allein höchstwahrscheinlich nicht ausreichen wird, um den Lebensstandard in der Rente decken zu können. 

Sollten Sie erwägen in Rente zu gehen, dann lassen Sie sich auf jeden Fall vor dem Antrag Ihrer Rente genauestens beraten. Hierzu gibt es in vielen Städten Rentenberatungsstellen, an welche Sie sich wenden können. Hier wird auch die voraussichtliche Rente berechnet, mit welcher Sie rechnen können. 

helpster.de Autor:in
Stephanie Wall
Stephanie Wall Stephanie hat sich über mehrere berufliche Stufen bis zur Steuerfachwirtin hochgearbeitet. Sie hat sich selbst das Ziel gesteckt, anderen finanzielles Wissen zu vermitteln, um sinnvoll mit Geld umzugehen und den eigenen beruflichen Werdegang sowie Karriere anzukurbeln.
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