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Rechtsform einer Universität

Universitäten sind in der Regel Körperschaften. Studierende haben oft Mitspracherechte.
Universitäten sind in der Regel Körperschaften. Studierende haben oft Mitspracherechte.
Die Rechtsform einer Universität ist in der Regel "Körperschaft des öffentlichen Rechts". Dieser Begriff bedarf einer genauen Erläuterung.

Mögliche Rechtsformen von Lehranstalten

Der § 58 des deutschen Hochschulrahmengesetzes (HRG) schreibt keine Rechtsform vor. Dort heißt es nur, dass die Einrichtungen "in der Regel Körperschaften des öffentlichen Rechts" sind. Der § 4 des österreichischen Universitätsgesetzes (UnivG) schreibt vor, dass eine Universität eine "juristische Person des öffentlichen Rechts" ist.

In Deutschland sind Universitäten fast immer Körperschaften, denkbar sind auch Anstalten oder Stiftungen. Diese drei Rechtsformen sind grundsätzlich auch juristische Person des öffentlichen Rechts. Da es um Rechtsverhältnisse zwischen Organisationen des Staates und den Bürgern geht, handelt es sich beim geltenden Recht um öffentliches Recht, nicht um Zivilrecht.

Was juristische Person bedeutet

Sie sind als Mensch eine natürliche Person. Als solche sind Sie für Ihre Handlungen verantwortlich. Sie können Verträge abschließend und für Fehler juristisch belangt werden.

Juristische Personen sind Firmen wie eine GmbH oder einen AG beziehungsweise Anstalten, Vereine, Stiftungen und Körperschaften. Diese sind in juristischer Hinsicht einem Menschen gleich gestellt. 

Der Vertreter einer juristischen Person steht für einen Vertrag, den er in dieser Eigenschaft abschließt, nicht selber ein, sondern die "fiktive" Person, für die er diesen unterzeichnet. Angenommen, Sie haben einen Arbeitsvertrag mit einer Universität, dann müssen Sie bei Streitigkeiten die Lehranstalt verklagen, nicht die Person, die diesen Vertrag unterschrieben hat.

Die Universität als Körperschaft, Anstalt und Stiftung

Eine Anstalt ist eine rechtsfähige öffentlich-rechtliche Verwaltungseinrichtung. Sie hat Nutzer, aber keine Mitglieder. Die Landesrundfunkanstalten und Sparkassen haben diese Rechtsform. Einzelne Institute von Universitäten sind häufiger Anstalten, die Hochschulen in der Regel nicht.

Eine Körperschaft hat Mitglieder. Die meisten Universitäten sind in dieser Rechtsform organisiert. Je nach Hochschule sind Professoren, Verwaltungsangestellte und Studierende über Gremien Mitglieder der Universität und haben Mitspracherechte. Einzelheiten sind in den jeweiligen Satzungen geregelt.

Die Bundesländer überwachen die Tätigkeit. Als Aufsichtsbehörde fungiert das Ministerium, zu dessen Ressort die Bildung gehört. In Baden-Württemberg ist dies das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst, in Niedersachsen das Kultusministerium, um zwei Beispiele zu nennen.

Eine Stiftung stellt ein zweckgebundenes Kapital zur Verfügung, welches laut Satzung zu verwenden ist. Die Universität Göttingen ist seit 2003 eine Stiftung des öffentlichen Rechts. Sie unterliegt der staatlichen Stiftungsaufsicht, die über den Einsatz der Mittel wacht. Laut Webauftritt ist sie zugleich eine Körperschaft. Die Aufsichtsbehörde ist der Stiftungsausschuss Universität laut der Paragrafen 59 Abs. 2, 60 Abs. 2 Satz 2 Nr. 7 und  60 a Abs. 1 des Niedersächsisches Hochschulgesetzes (NHG).

Sofern es sich nicht um eine private Hochschule handelt, können Sie davon ausgehen, dass eine Universität immer eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist und als Körperschaft eine Mitverwaltung von Lehrkräften und Studenten hat. Sie untersteht dem zuständigen Bildungsministerium.

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