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Psychologe - was die Krankenkasse bezahlt

In der Psychotherapie können Sie traumatische Erlebnisse aufarbeiten.
In der Psychotherapie können Sie traumatische Erlebnisse aufarbeiten.
Auch wenn Sie gesetzlich versichert sind, können Sie eine Psychotherapie bekommen, die von der Krankenkasse bezahlt wird. Ein Psychologe Ihrer Wahl, kann zunächst fünf Stunden abrechnen und wird in diesen, die Therapie mit Ihnen besprechen.

Ein Psychologe kann auch auf Kosten der gesetzlichen Krankenkasse eine Psychotherapie übernehmen, wenn diese von einem behandelnden Arzt als notwendig empfunden wird. Sie benötigen eine Verordnung, die Ihnen Ihr Hausarzt oder jeder andere niedergelassene Arzt ausstellen darf.

Der Psychologe bietet Ihnen fünf Probestunden an

  • Sie selbst können auswählen, mit welchem Psychologen Sie Ihre Therapie durchführen möchten. Es kommt bei den Behandlungen darauf an, dass Sie Vertrauen gewinnen und auch der Sympathiefaktor ist sehr wichtig.
  • Aus diesen Gründen haben Sie generell fünf Probestunden. In diesen können Sie sich kennenlernen. Sie schildern Ihre Problematik und es wird eine Anamnese durchgeführt. Sie haben auch die Möglichkeit, Ihre Vorstellungen und Erwartungen zu definieren.
  • Soll eine Zusammenarbeit erfolgen, ist diese zunächst auf 20 Therapiestunden befristet. Danach entscheiden der Psychologe und der Arzt gemeinsam, ob die Therapie fortgeführt wird. Die fünf Probesitzungen werden nicht von den 20 Stunden abgezogen, sodass Sie 25 Stunden auf jeden Fall von der Kasse bezahlt bekommen.

Nach 20 Stunden wird der Anspruch von der Krankenkasse geprüft

  • Nach 20 Therapiestunden, muss Ihr Psychologe einen Bericht an einen Gutachter schreiben. Zusammen mit der neuen Verordnung, die von Ihrem Arzt ausgestellt wird, entscheidet der Gutachter über die Fortführung der Therapie.
  • Ist diese bewilligt, können Sie die Therapie fortsetzen. Die Bewilligung erfolgt in der Regel über weitere 20 Stunden. Wenn nicht, sollten Sie sich mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen. Sie können der Entscheidung gemeinsam mit Ihrem Psychologen und Ihrem Arzt widersprechen.
  • Insgesamt können Sie 80 Stunden Psychotherapie bekommen, bevor die Kasse eine eingehendere Prüfung verlangt. Bei einer schweren Traumatisierung oder psychischen Erkrankung, wie Depressionen, Schizophrenie, Psychosen oder Burnout, gibt es es auch für Kassenpatienten keine Einschränkung in der Behandlung. Es kann aber sein, dass Sie einen Amtsarzt aufsuchen müssen oder die Behandlung in einer psychiatrischen Klinik und nicht beim niedergelassenen Psychologen erfolgen muss. Details besprechen Sie mit Ihrem Hausarzt oder dem Arzt, der Ihnen die Psychotherapie verschrieben hat.
helpster.de Autor:in
Caroline Schröder
Caroline SchröderCaroline hat mit ihren Artikeln in Elektronik & Computer ihre Hobbys zum Beruf gemacht. Ihre Schwerpunkte sind Unterhaltungselektronik und Fotografie. Als gelernte Krankenschwester gibt sie fachkundige Auskunft über viele Themen bezüglich Gesundheit.
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