Alle Kategorien
Suche

Postzustellungsurkunde und Deutsche Post - im Detail betrachtet

Die Postzustellungsurkunde kann auch in Abwesenheit zugestellt werden.
Die Postzustellungsurkunde kann auch in Abwesenheit zugestellt werden.
Die Postzustellungsurkunde, die über die Deutsche Post oder andere Zustellungsdienste versendet werden kann, ist ein Dokument mit einer langen Tradition und von weitreichender Bedeutung. Sie sollten die PZU mal genauer betrachten.

Historisches zur Postzustellungsurkunde

  • Eine Zustellungsurkunde ist ein Dokument, welches nach der Zivilprozessordnung beweist, dass etwas jemandem zugestellt worden ist. Das Dokument wird kurz als PZU bezeichnet, der Service als Postzustellungsauftrag (PZA).
  • Schon die allgemeine Gerichtsordnung der preußischen Staaten von 1793 kannte Postzustellungsurkunden. Der zustellende Postbote musste ein Einlieferungsattest, das später Aktenschein genannt wurde, für das Gericht ausstellen. Die Beauftragung erfolgte über einen Behändigungsschein. Allein die Begriffe deuten auf Tradition und Beamtentum hin.
  • Ursprünglich gab es verschiedene Postbezirke, über die zugestellt wurde. Später wurde der Service von der Reichspost ausgeführt, der dann von der Bundespost übernommen wurde, die dann von der Deutschen Post abgelöst wurde.

Der PZA bei der Deutschen Post

  • Einen Postzustellungsauftrag können Gerichtsvollzieher, Gerichte oder andere Behörden beantragen, um wichtige Dokumente wie Bußgeldbescheide oder Vorladungen so zuzustellen, dass deren Zustellung nachgewiesen ist.
  • Der Auftrag ist recht einfach, das eigentliche amtliche Schreiben wird in einen Umschlag gegeben, auf dem die Adresse des Empfängers und das Aktenzeichen vermerkt sind. Außerdem werden dort noch Besonderheiten bei der Zustellung angegeben. Dazu wird eine Zustellungsurkunde erstellt, die identische Angaben enthält und an wen diese, nach der Zustellung, gesandt werden soll. Das ist in der Regel der Absender des Dokuments. Alles zusammen kommt in einen äußeren Umschlag, der an den Zustellungsstützpunkt, welcher für den Empfänger der Sendung zuständig ist, adressiert ist und der auch freigemacht wird.
  • Als Absender können Sie bei den Zustellungsvermerken entscheiden, ob die Urkunde innerhalb eines Gerichtsbezirks nachgesendet werden soll, in Deutschland oder gar nicht. Auch kann der Absender entscheiden, ob eine Ersatzzustellung erlaubt ist bzw. an wen nicht ausgehändigt werden darf. Hier entscheidet der Absender auch über eine eventuelle Niederlegung.

Rechtliches zur Zustellungsurkunde

  • Anders als bei einem Einschreiben, bei dem Sie die Annahme verweigern können, haben Sie diese Möglichkeit bei einer Postzustellungsurkunde nicht. Sie müssen bei dieser als Empfänger nichts unterschreiben, der Mitarbeiter der Deutschen Post bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er zugestellt hat. Auch der Einwurf in den Hausbriefkasten ist eine Zustellung.
  • Wenn Sie oder ein anderer Empfangsberechtigter nicht angetroffen werden und Sie unter der Adresse keinen eigenen Briefkasten haben, über den eindeutig zugestellt werden kann, bekommen Sie eine Benachrichtigung. Das Schriftstück wird bei der zuständigen Postniederlassung für Sie hinterlegt. Dort bekommen Sie es nur gegen einen Nachweis Ihrer Identität. Es kann auch von Ihrem Ehegatten, erwachsenen Kindern oder Ihren Eltern abgeholt werden.
  • Ein Nachsendeantrag wegen vorübergehender Abwesenheit nützt nichts, denn das Schriftstück darf Ihnen über Niederlegung zugestellt werden, es muss nicht nachgesendet werden. Bei Fristen wird immer der Tag als Zustellungstag angenommen, den der Postbote auf der Urkunde vermerkt. Ob Sie das Schriftstück an dem Tag selber gesehen haben, spielt keine Rolle.
Teilen: