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Polizeioberkommissar - Gehalt

Das Gehalt eines Polizeioberkommissars kann unterschiedlich ausfallen.
Das Gehalt eines Polizeioberkommissars kann unterschiedlich ausfallen.
"Die Polizei - dein Freund und Helfer", dieser Spruch scheint untrennbar mit der Berufssparte verbunden zu sein. Wie dem auch sei, Fakt ist, dass das Gehalt "normaler" Polizeibeamter im Vergleich zu ihrer tatsächlichen Leistung viel zu niedrig bemessen ist. Als Polizeioberkommissar hat man es da wohl besser - oder etwa doch nicht?

Das Gehalt eines Polizeioberkommissar - so viel verdient er

Wenn Sie eine berufliche Karriere als Kommissar bei der Polizei anstreben, sollten Sie wissen, dass diese Sparte in unterschiedliche Qualifikationsebenen eingeteilt wird.

  • Dabei ist die erste Stufe die des Polizeikommissaranwärters (PKAnw). Das Gehalt ist hier noch entsprechend niedrig und liegt bei rund 950 Euro im ersten Ausbildungsjahr.
  • Der nächste Grad ist der des Polizeioberwachtmeisters und erst dann erreichen Sie die Stufe des Polizeikommissars (PK). Im Anschluss daran können Sie Polizeioberkommissar (POK), Polizeihauptkommissar (PHK) und Erster Polizeihauptkommissar (EPHK) werden

Je nach Bundesland unterschiedliche Einkommenshöhen

An sich ist das Gehalt vom Polizeioberkommissar im Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz festgelegt. Fakt aber ist, dass sich die Höhe Ihres Einkommens - je nach Bundesland - geringfügig unterscheidet.

  • Neben der Höhe des Gehalts werden hier etwaige Familienzuschläge, Auslandsdienstbezüge, Zulagen und sonstige Vergütungen geregelt.
  • Das durchschnittliche Gehalt eines POK beläuft sich auf etwa 2.500 Euro netto, wobei hier die Besoldungsgruppe A11 für einen etwa dreißigjährigen verheirateten Beamten mit einem Kind zugrunde liegt.

Hinsichtlich der Zulagen, die ein Polizeioberkommissar üblicherweise erhält, gibt es einige Aspekte zu berücksichtigen. In diesem Zusammenhang spielt beispielsweise die sogenannte Erschwerniszulage eine wesentliche Rolle. Wenn Sie mehr über die entsprechenden Regelungen in Erfahrung bringen möchten, hilft ein Blick auf die Internetpräsenz des Bundesministeriums des Innern.

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