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Pflegeheimkosten - so erstellen Sie einen Kostenplan

Pflegeheimkosten können beträchtlich sein.
Pflegeheimkosten können beträchtlich sein.
Im Laufe der letzten Jahre sind die Sätze bei den Pflegeheimkosten angezogen, und die gesetzliche Pflegekasse reicht schon lange nicht mehr aus. Wenn dann noch ein wenig Vermögen bei den Kindern vorhanden ist, wird von den Ämtern meistens versucht, die entstandenen Kosten auf diese abzuwälzen.

Was Sie benötigen:

  • Pflegestufe

Pflegeheimkosten errechnen - das sollten Sie wissen

  • Wenn die Menschen alt und gebrechlich werden, kommt irgendwann einmal die Überlegung, ob der Angehörige vielleicht doch besser in einem Pflegeheim besser untergebracht ist. Als erste Voraussetzung hierfür ist zunächst einmal der gesundheitliche Zustand entscheidend.
  • Ein Arzt muss für die gesetzliche Pflegekasse ein ärztliches Attest ausstellen, wodurch bescheinigt wird, dass die betreffende Person aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage ist, den eigenen Haushalt selbst zu führen. Zwar können einige Leistungen durch einen Pflegedienst erbracht werden, wie beispielsweise die Medikamenteneinnahme, doch reicht selbst dieser Zustand oftmals nicht lange aus. Dann bleibt nur noch der Gang in ein Pflegeheim.
  • Bei der gesetzlichen Pflegekasse wird ein Antrag auf Aufnahme in ein Pflegeheim gestellt, wobei das ärztliche Gutachten als Beweismittel beigefügt wird. Ist der gesundheitliche Zustand jedoch so bedrohlich, dass schnelles Handeln erforderlich ist, kann auch schon vor der Genehmigung der Pflegekasse die zu pflegende Person untergebracht werden.

Die Pflegestufen für die Heimkosten

  • Um die Pflegeheimkosten zu ermitteln, kommt ein Gutachter des Medizinischen Dienstes, um die Einstufung in eine der Pflegestufen vorzunehmen. In der geringsten Pflegestufe 1 werden 1023,- Euro durch die Pflegekasse übernommen. Bei Stufe 2 sind es bereits 1279,- Euro und in der höchsten Pflegestufe werden 1432,- Euro von der Pflegekasse bezahlt. Proportional zu den Leistungen der Pflegekassen erhöhen sich auch die Kosten für das Pflegeheim, da der Aufwand der täglichen Pflege steigt.
  • Die täglichen Pflegeheimkosten belaufen sich auf ungefähr 65,- Euro, von denen 34,- Euro durch die Pflegekasse übernommen werden. Der restliche Teil von 31,- Euro muss vom Heimbewohner selbst bezahlt werden. Kann der Heimbewohner diese Summe nicht selbst erbringen, so muss das Sozialamt diese Summe aufbringen. Der Heimbewohner erhält dann vom Sozialamt ein monatliches Taschengeld in Höhe von 92,- Euro.
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