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Pferdebesitzer zahlt Stallmiete nicht - das können Sie als Stallbetreiber tun

Auch Stallbetreiber haben ein Pfandrecht.
Auch Stallbetreiber haben ein Pfandrecht. © Günter_Havlena / Pixelio
Fast jeder Stallbetreiber befand sich schon mal in dieser Situation: Der Pferdebesitzer zahlt seine Stallmiete nicht. Was können Sie in dieser Situation tun? Das Pferd muss ja trotzdem versorgt werden. Aber Gott sei Dank hat hier der Gesetzgeber ein paar Möglichkeiten geschaffen.

Was Sie benötigen:

  • Pferdeeinstellvertrag

Diese Rechte hat der Stallbetreiber

Laut Gesetz darf der Stallbetreiber einem Pferdebesitzer außerordentlich und fristlos kündigen, wenn der Einsteller mit mindestens einer Stallmiete im Rückstand ist. Normalerweise muss diese in den ersten Tagen eines Monats gezahlt werden. Ob dies in bar oder per Überweisung geschieht ist hierbei unerheblich.

  • Zahlt Ihr Einsteller nicht, dann sollten Sie als erstes Ihrem Einsteller eine Mahnung zukommen lassen. In dieser Mahnung können Sie auch weitere Schritte androhen.
  • Als besonderes Recht besitzen Sie ein Pfandrecht gegenüber jeglichem Eigentum des Pferdebesitzers. Dies schließt den Sattel und sogar das Pferd selbst mit ein. Bedenken Sie aber immer, dass Sie kein gesetzliches Vermieterpfandrecht haben, da es sich bei einer Pferdeeinstellung in der Regel um einen gemischten Vertrag aus Dienstleistung und Vermietung handelt. Daher müssen Sie das Pfandrecht immer vertraglich festlegen.
  • Beachten Sie aber, dass Sie das Pferd wie gewohnt versorgen müssen. Ebenfalls dürfen Sie dem Einsteller den Zutritt zum Stall nicht verwehren.

Der Pferdeeinstellvertrag ist ein wichtiges Dokument

Um Ihr Pfandrecht ausüben zu können, sollten Sie wie folgt vorgehen:

  • Verwenden Sie bei Ihren Einstellverträgen immer Musterverträge, die auf das Pfandrecht aufmerksam machen. Sollte dies nicht der Fall sein, dann schwinden Ihre Chancen auf Geltendmachung dieses Rechts. Dann haben Sie lediglich ein Verwahrrecht und dürfen das Pferd solange zurückhalten, bis der Besitzer zahlt.
  • Teilen Sie dem Pferdebesitzer immer schriftlich mit, dass Sie Ihre Rechte wahrnehmen, wenn er bis zu einer von Ihnen gesetzten Frist nicht zahlt - laut Gesetz müssen Sie mindestens einen Monat geben. Akzeptieren Sie immer Anzahlungen. Hiermit können Sie im Notfall Ihren guten Willen beweisen.
  • Verkaufen Sie zuerst den Sattel oder sonstige Gegenstände, bevor Sie das Pferd verkaufen. Bedenken Sie immer, dass es sich beim Pferd um ein Lebewesen handelt und dass beim Verkauf immer das Pferd leidet.

Möglichkeiten zur Eintreibung der Stallmiete

Wenn Sie Ihr Pfandrecht nicht geltend machen möchten, dann haben Sie noch die nachfolgenden Möglichkeiten, um die Stallmiete einzutreiben:

  1. Setzen Sie ein normales Mahnverfahren in Gang. Reagiert der Pferdebesitzer darauf nicht, dann können Sie nach der ersten Mahnung ein gerichtliches Mahnverfahren beantragen.
  2. Kaufen Sie hierzu im Schreibwarenhandel den Vordruck zum Erlass eines Mahnbescheides. Füllen Sie dann diesen nach den beiliegenden Erläuterungen aus.
  3. Geben Sie diesen Mahnbescheid persönlich beim Mahngericht ab. Widerspricht der Pferdebesitzer diesem Mahnbescheid nicht, dann haben Sie die Möglichkeit, einen Vollstreckungsbescheid zu beantragen.

Fazit: Bevor Sie ein Pferd verkaufen, sollten Sie alles versuchen, um die Stallmiete auf andere Art und Weise einzutreiben. Haben Sie die Equidenpässe der eingestellten Pferde nicht am Stall, dann wird es umso schwieriger, das Pferd zu verkaufen. Schließlich muss der Equidenpass das Pferd bei jedem Transport begleiten. Ferner wäre es immer sinnvoll, einen Anwalt zu Rate zu ziehen, da sich die gesetzlichen Vorschriften immer ändern können bzw. die gesamte Angelegenheit relativ kompliziert ist.

helpster.de Autor:in
Manuela Träger
Manuela TrägerManuela kombiniert ihr umfassendes Finanzwissen als gelernte Bankkauffrau mit praktischer Erfahrung aus ihrer Selbstständigkeit, um fundierte Einblicke in die Bereiche Geld aber auch Beruf & Karriere zu bieten.
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