Alle Kategorien
Suche

Pausenregelung einfach erklärt - so geht's

Mit der Pausenregelung die Ruhephase genießen
Mit der Pausenregelung die Ruhephase genießen © Dorothea Jacob / Pixelio
Die Pausenregelung wird, wie die Arbeitszeit, im Arbeitsvertrag geregelt. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer müssen sich an gesetzlichen Bestimmungen halten. Mit dieser Anleitung können Sie die Pausenregelung in Ihrem Arbeitsvertrag nachvollziehen.

Pausenregelung für Arbeitnehmer

  • Die Pausenregelung für Arbeitnehmer sind wie die Arbeitszeiten im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) festgelegt. Beachten Sie, dass der Betriebsrat in Ihrem Unternehmen mitbestimmen kann, wann Ihre Pause beginnt und wann sie endet.
  • Merken Sie sich, dass mit der Pausenregelung die Ruhephasen nicht zur Arbeitszeit gehören. Sollten Sie jedoch im Bergbau unter Tage arbeiten, werden nach der Pausenregelung die Ruhezeiten in die Arbeitszeit hineingerechnet.
  • Sie dürfen als Arbeitnehmer nicht länger als 6 Stunden durchgehend arbeiten ohne nach der Pausenregelung eine Ruhephase einlegen zu könnnen.
  • Nach der Pausenregelung steht Ihnen bei einer Arbeitszeit von 6 bis 9 Stunden eine Ruhephase von 30 Minuten zu. Arbeiten Sie länger als 9 Stunden kommen mindestens 15 Minuten dazu.
  • Werden Ihre Ruhephasen in einzelne Abschnitte unterteilt, muss nach der Pausenregelung jede Pause mindestens 15 Minuten betragen.
  • Verstößt Ihr Arbeitgeber gegen das Arbeitszeitgesetz und hält sich weder an die Arbeitszeiten noch an die Pausenregelung, begeht er eine Straftat und muss ein Bußgeld zahlen, das sehr hoch sein kann und vom zuständigen Amt für Arbeitsschutz verhängt wird.
  • Merken Sie sich, dass bei Wiederholungen von Verstößen gegen die Pausenregelung Ihr Arbeitgeber mit einer Geld- oder Haftstrafe belangt werden kann.

Regelung der Ruhephasen bei Jugendliche

  • Sind Sie ein jugendlicher Arbeitnehmer, was bedeutet, dass Sie zwischen 15 und 17 Jahre alt sind, gelten für Sie bei der Pausenregelung das Jungendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG).
  • In Ihrem Ausbildungs- und Arbeitsvertrag muss im Voraus die Pausenregelung festgelegt werden.
  • Arbeiten Sie 4,5 bis 6 Stunden täglich, steht Ihnen nach der Pausenregelung eine Ruhephase von 30 Minuten zu. Verlängert sich Ihre Arbeitszeit auf mehr als 6 Stunden, dürfen Sie eine Ruhephase von 60 Minuten in Anspruch nehmen.
  • Beachten Sie, dass Ihre erste Pause von Ihrem Arbeitgeber erst nach einer Stunde Arbeitszeit und die letzte Ruhephase eine Stunde vor Beendigung Ihrer Arbeitszeit festgelegt werden darf.
  • Sie dürfen nicht länger als 4.5 Stunden durchgängig arbeiten.
  • Nach der Pausenregelung müssen all Ihre Ruhephasen mindestens 15 Minuten lang sein.
  • Verstößt Ihr Arbeitgeber gegen die Pausenregelung, kann er strafrechtlich verfolgt werden.

Pausenregelung nach dem Mutterschutzgesetz

  • Stillende Mütter haben zusätzlich zu den Ruhephasen Anspruch auf Stillzeiten, die nicht der Pausenregelung unterliegen.
  • Beachten Sie, dass die Stillzeiten nicht auf die Pausenzeiten angerechnet werden, Sie die Stillzeiten nicht vor- oder nacharbeiten müssen und durch die Stillzeiten kein Verdienstausfall entstehen darf.
  • Bei Nichteinhaltung der Pausenregelung droht Ihrem Arbeitgeber eine Strafverfolgung.
Teilen: