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Paintball - einen Verein gründen Sie so

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Paintball zu organisieren, bedeutet Verantwortung zu übernehmen.
Paintball zu organisieren, bedeutet Verantwortung zu übernehmen.
Paintball spielen ist das eine, einen Verein gründen das andere. Es gibt eine ganze Reihe von Aspekten zu beachten. Wichtig ist, das Vorhaben realistisch einzuschätzen und gut zu planen.

Im Bürgerlichen Gesetzbuch steht, wie Sie einen Verein gründen. Es gibt nicht eingetragene Vereine und solche, die ins Vereinsregister beim örtlichen Amtsgericht eingetragen werden.

Ein eingetragener Verein ist die bessere Organisationsform

  • Ein nicht eingetragener Verein dürfte für Ihr Vorhaben, Paintball zu spielen, weniger geeignet sein. Schließlich müssen Sie ein Grundstück pachten und die relativ aufwendige Ausrüstung organisieren. Dafür ist der nicht eingetragene Verein eine zu lose Verbindung. Besser ist, Sie gründen mit dem Ziel der Eintragung.
  • Ein eingetragener Verein ist eine juristische Person und selbst Träger von Rechten und Pflichten. Er besteht unabhängig vom Bestand seiner Mitglieder. Vor allem kann er gegenüber Dritten als Rechtspersönlichkeit auftreten und wird seriöser eingeschätzt.

So gründen Sie Ihre Organisation

  • Zur Gründung benötigen Sie mindestens sieben Mitglieder. Berufen Sie als Organisator eine Mitgliederversammlung ein, auf der Sie die Gründung beschließen.
  • Entscheidender Aspekt ist die Satzung, in der Name, Sitz und Tätigkeit beschrieben werden. Orientieren Sie sich an einer Mustersatzung. Sie enthält noch weitere Satzungskriterien.
  • In der Mitgliederversammlung wählen Sie einen Vorstand. Er vertritt den Verein als dessen gesetzlicher Vertreter. 
  • Der Vorstand muss die Vereinsgründung bei einem Notar beurkunden. Der Notar veranlasst die Eintragung ins Vereinsregister.
  • Sprechen Sie mit dem Finanzamt, inwieweit die steuerlich vorteilhafte Gemeinnützigkeit anerkannt werden kann.

Paintball fordert Ihre Verkehrssicherungspflicht heraus

  • Stellen Sie vorab sicher, dass Sie Ihre Pläne, Paintball zu spielen, tatsächlich verwirklichen können. Dazu brauchen Sie ein geeignetes Grundstück. Sprechen Sie mit der Gemeindeverwaltung, ob und inwieweit baurechtliche oder verkehrssicherungsrechtliche Einwände bestehen und ob eventuell Auflagen erteilt werden.
  • Als Veranstalter von Paintballspielen ist der Verein für den laufenden Betrieb verkehrssicherungspflichtig. Sie benötigen unabdingbar eine Haftpflichtversicherung. Unterschätzen Sie Ihre Verantwortung nicht, die Sie als Vorstand auch in die persönliche Haftung führen kann.

Dieser Text ist eine Orientierungshilfe. Da das Gründungsrecht sehr komplex ist, sollten Sie sich rechtlich und steuerlich beraten lassen.

helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.
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