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Pachtvertrag für Garten kündigen - so wird's korrekt gemacht

Pachtgarten ordungsgemäß kündigen.
Pachtgarten ordungsgemäß kündigen.
Einen Pachtvertrag für Ihren Garten kündigen Sie grundsätzlich in Schriftform. Regelt der Pachtvertrag keine Kündigungsfristen, sind die gesetzlichen Fristen einzuhalten. Demnach kann der Pächter seinen Garten-Nutzungsvertrag zum Ende eines Pachtjahres kündigen. Dabei muss der Pächter sicher stellen, dass der Verpächter das Schriftstück rechtzeitig erhält.

Was Sie benötigen:

  • Kündigungsschreiben
  • Kündigungsfrist

Die Bestandteile eines Pachtvertrages

Der Pachtvertrag für den Garten regelt alle wichtigen Bestandteile zum Nutzungsrecht. In der Regel beginnt das Nutzungsrecht der Gartenparzelle mit dem Abschluss des Pachtvertrages. Zur Kündigung eines Garten-Pachtvertrages sieht das Bundeskleingartengesetz keine besonderen Regelungen vor. Daher tritt in den meisten Fällen die Kündigungsfrist des Bürgerlichen Gesetzbuches in Kraft.

Den Vertrag für den Garten korrekt kündigen

  • Paragraf 584 BGB besagt, dass der Pächter seinen Pachtvertrag für den Garten jeweils zum Pachtjahresende kündigen darf. Das Pachtjahr lässt sich mit Hilfe des Vertrages oder der Gartenordnung bestimmen. Fehlen hier entsprechende Regelungen, so gilt der Vertragsbeginn auch als Pachtjahresbeginn.
  • Das Kündigungsschreiben muss dem Verpächter spätestens am dritten Werktag des Halbjahres zugehen, in dem der Pachtvertrag für den Garten enden soll.
  • Eine mündliche Form der Kündigung ist in diesem Fall nicht rechtsgültig.

Sichern Sie sich beim Kündigen Ihres Garten-Pachtvertrages ab

  • Da Sie als Pächter für die korrekte Zugangsform der Kündigung verantwortlich sind, empfiehlt sich dafür ein Einschreiben oder eine schriftliche Empfangsbestätigung. Damit erhalten Sie einen sicheren Beweis für den fristgerechten Zugang der Kündigung.
  • Der Pachtvertrag für den Garten ist mit der ordnungsgemäßen Zustellung der Kündigung jedoch noch nicht beendet. Denn die Rückgabe der Gartenparzelle ist oft problematischer als eine Kündigung.
  • Haben Sie viel Aufwand und finanzielle Mittel in den Garten investiert, stellt sich die Frage der Entschädigung.
  • Allerdings sind im Bundeskleingartengesetz nur bedingt Entschädigungen vorgesehen. Demzufolge erhalten nur vom Verein oder Verpächter gekündigte Pachtverträge eine Ausgleichsentschädigung.
  • Anderenfalls ist es ratsam, einen Nachfolger für den Pachtgarten zu finden und sich gegebenenfalls mit diesem auf eine Entschädigung zu einigen.

Den Pachtvertrag für Ihren Garten können Sie relativ formlos, aber unter Beachtung einiger, wichtiger Kriterien beenden. Kündigen Sie den Pachtvertrag für Ihren Garten in schriftlicher Form, unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist. Bedenken Sie bei der pünktlichen Zustellung auch die Zeit für den Postweg. Sichern Sie sich zudem durch eine Empfangsbestätigung ab, dann sind Sie auf der sicheren Seite.

helpster.de Autor:in
Janet Hartung
Janet HartungJanet weiß als Floristin alles über Pflanzen und Blumen im Garten. Ihre Freizeit gestaltet die ehemalige Besitzerin eines Blumen- und Bastelshops stets kreativ mit Töpferei und Projekten im Heimwerken.
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