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Notfallgebühr fürs Krankenhaus - das sollten Sie beachten

Ausstattung eines Krankenzimmers
Ausstattung eines Krankenzimmers
Für alles brauchen die Krankenkassen heute im Gesundheitswesen Gebühren, die Sie zahlen müssen. Auch im Notfall, wenn Sie ins Krankenhaus kommen, fällt eventuell eine Notfallgebühr an. Diese müssen Sie aber nicht immer entrichten. Hierfür gibt es Ausnahmen, welche Sie wissen sollten.

Was Sie benötigen:

  • Krankenkassenkarte
  • ggf. 10,00 €

Notfallgebühren müssen gezahlt werden

  • Notfallgebühren sowie Praxisgebühren müssen prinzipiell entrichtet werden. Hierbei gibt es Ausnahmen, in denen Sie Ihre Krankenkasse von der Praxisgebühr befreit. Dies kann sein, wenn Sie an einem Programm Ihrer Krankenkasse teilnehmen. Dieses ist aber individuell und hat nicht jede Krankenkasse.
  • Notfallgebühren sowie Praxisgebühren müssen quartalsweise entrichtet werden. Die Notfallgebühr sowie die Praxisgebühr betragen im Quartal zehn Euro. Diese können Sie sammeln und am Jahresende bei Ihrer Steuererklärung mit einreichen.
  • Achten Sie darauf, dass Sie Ihre Quittung für die Notfallgebühr bzw. auch Praxisgebühr mit sich führen. Das kann Ihnen Kosten ersparen, denn Sie brauchen nicht bei jedem Arzt, den Sie im Notfall aufsuchen, diese neu zu entrichten.
  • Notfallgebühren müssen Sie einmal im Quartal zahlen. Sie müssen nur die Quittung mit sich führen und beim nächsten Notfall diese dem Arzt vorlegen. Dies gilt auch für den Notdienst bzw. Rettungsdienst und Notarzt.

Ohne Einweisung ins Krankenhaus

  • Wenn Sie ins Krankenhaus eingewiesen werden, brauchen Sie keine Gebühr zu zahlen. Sollten Sie aber als Notfall ins Krankenhaus kommen, kann es sein, dass Sie die Notfallgebühren bezahlen müssen.
  • Ausnahmen sind, wenn Sie diese schon in diesem Quartal entrichtet haben bei einem Notdienst am Wochenende. Oder Sie haben die Gebühr beim Notarzt entrichtet, dann müssen Sie bei der Aufnahme im Krankenhaus den Beleg der Notfallgebühr vorlegen.
  • Achten Sie darauf, wenn Sie die Notfallgebühr bescheinigt bekommen, dass das aktuelle Quartal aufgeführt ist. In Stresssituationen kann es passieren, dass das Praxispersonal aus Versehen das alte Quartal angibt.
  • Wenn Sie Ihre Krankenkassenkarte sowie die zehn Euro nicht bei sich tragen bei einem Notfall, ist dies nicht schlimm. Sie werden trotzdem behandelt. Sie bekommen dann im Nachhinein eine Rechnung, die Sie begleichen müssen.
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