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Nichttextile Bestandteile tierischen Ursprungs - Bedeutung

Perlmuttknöpfe sind nichttextile Bestandteile tierischen Ursprungs.
Perlmuttknöpfe sind nichttextile Bestandteile tierischen Ursprungs.
Wenn Sie auf einem Kleidungsetikett "Enthält nichttextile Bestandteile tierischen Ursprungs" lesen, lässt das nicht gleich auf einen Pelzbesatz schließen. Die Kennzeichnung ergibt sich aus einer EU-Textilkennzeichnungsverordnung.

Die Kennzeichnung von Textilien beinhaltet längst nicht mehr nur die Waschtemperatur oder ob das Kleidungsstück gebügelt oder im Trockner getrocknet werden darf. Seit der letzten europäischen Textilkennzeichnungsverordnung vom 07.11.2011 müssen auch andere Dinge angegeben werden.

Wenn ein Kleidungsstück "nichttextile Bestandteile tierischen Ursprungs" enthält

  • Die Kennzeichnung, dass ein Kleidungsstück nichttextile Bestandteile tierischen Ursprungs enthält, ist nicht auf eine Initiative von Tierschützern hin entstanden. Mit der Bezeichnung sollen Hersteller und Händler angehalten werden, auch Applikationen oder Füllungen zu kennzeichnen.
  • Die Kennzeichnung betrifft alle Bestandteile eines Textilproduktes, bei denen es sich nicht um Fasern handelt. Applizieren Sie Leder, ist dies ein nichttextiler Bestandteil tierischen Ursprungs. Die Applikation muss jedoch nicht als Leder gekennzeichnet werden.
  • Zu den kennzeichnungspflichtigen Bestandteilen zählen ebenso Fell, Federn, Knöpfe und Spangen, sofern diese aus Horn oder Perlmutt gefertigt sind. Bei Pelz- oder Ledermänteln müssen Sie das verwendete Produkt kennzeichnen, wenn es mehr als 20 % der Gesamtmenge des Textils ausmacht.

In diesen Fällen gilt die Kennzeichnungspflicht

  • Die Kennzeichnungspflicht gilt nicht für Einzel- oder Maßanfertigungen. Fertigen Sie aber beispielsweise Jeans als "Massenware" an und besitzen diese ein Lederlabel, unterliegt das Label der Kennzeichnungspflicht.
  • In erster Linie sind mit der Verordnung allerdings Importeure und Hersteller sowie Händler angesprochen. Beziehen Sie Ihre Waren aus dem Ausland, müssen Sie dafür sorgen, dass die Kennzeichnung in deutscher Sprache erfolgt, da die Amtssprache des vertreibenden Landes angegeben werden muss.
  • Widmen Sie sich der Herstellung und Vertreibung von daunengefüllten Kissen oder Jacken, müssen Sie ebenfalls kennzeichnen, dass die Füllung nichttextile Bestandteile tierischen Ursprungs enthält. Die Angabe "Daunenfüllung" ist nicht mehr ausreichend.

Für die meisten Hobbyschneiderinnen greift die Kennzeichnungspflicht also nicht. Wenn Sie eine eigene Kollektion entwerfen und vertreiben möchten, sieht die Sache anders aus.

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