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Namensschutz - so lassen Sie einen Markennamen schützen

Ein guter Markenname bedeutet einen Unternehmenswert.
Ein guter Markenname bedeutet einen Unternehmenswert.
Wenn Sie eine eigene Firma haben, dann kann es sinnvoll sein, den Namen Ihrer Firma oder Ihres Produktes als Markennamen schützen zu lassen. Denn ohne Namensschutz könnte die Konkurrenz den Namen ebenso verwenden bzw. Ihnen vielleicht beim Markenschutz sogar zuvorkommen.

Einen Markennamen schützen zu lassen, ist meist nicht besonders schwierig und die Kosten dafür halten sich auch in Grenzen.

Namensschutz beim Deutschen Patent- und Markenamt beantragen

  • In der Regel ist ein Markenname erst dann geschützt, wenn er in das Register beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragen ist. Wenn Sie Ihren bislang ungeschützten Markennamen jedoch seit langem im Geschäftsverkehr intensiv benutzt haben und er dadurch große Bekanntheit erlangt hat, kann er unter Umständen auch schon Verkehrsgeltung erlangt haben und dadurch geschützt sein.
  • Wenn Ihre Marke in das Register eingetragen ist, können Sie sie unbegrenzt verlängern. Erst wenn Sie die für die Verlängerung entstehende Gebühr nicht mehr bezahlen, wird die Marke gelöscht und der Namensschutz besteht dann nicht mehr.
  • Vor der Registrierung müssen Sie Ihre Marke anmelden, wozu Sie ein bestimmtes Formular ausfüllen müssen.
  • Wenn Sie nur einen bestimmten Markennamen als Wortmarke schützen lassen wollen, dann reicht es aus, wenn Sie diesen mit den üblichen Schriftzeichen wiedergeben. Falls Ihr Markenname jedoch auch aus einer bestimmten Abbildung besteht - wie zum Beispiel der Markenname Coca-Cola mit seiner unverwechselbaren Schreibweise - müssen Sie eine grafische Abbildung in zweifacher übereinstimmender Ausführung einreichen.
  • Besonders schnell geht es, wenn Sie die Anmeldung im beschleunigten Verfahren beantragen, dann zahlen Sie allerdings eine zusätzliche Gebühr von 200 Euro.

Überlegungen vor dem Antrag auf Namensschützung

  • Sicher werden Sie nicht auf die Idee kommen, Ihre Firma Coca-Cola zu nennen und dann Markenschutz zu beantragen. Im Anmeldeverfahren wird allerdings nicht geprüft, ob es ältere Markenrechte Dritter gibt. Daher sollten Sie vorher recherchieren, ob Ihr Markenname vielleicht schon von jemand anderem verwendet wird und geschützt ist.
  • Nach Anmeldung und Veröffentlichung Ihrer Marke im Register können ältere Markeninhaber zudem Widerspruch einlegen, wenn sie der Meinung sind, dass mit ihren Marken Verwechslungsgefahr besteht. Sollte ein Widerspruch gegen Ihre Marke erfolgreich sein, dann wird sie wieder gelöscht.
  • Sie sollten daher keinen Markennamen verwenden oder versuchen, schützen zu lassen, bei dem Sie selbst schon ahnen können, dass Verwechslungsgefahr mit älteren Marken besteht.
  • Für die Anmeldung Ihrer Marke zahlen Sie 300 Euro, bei einer eventuellen Verlängerung des Markenschutzes 750 Euro.

Ein Namensschutz kann für Ihr Unternehmen sehr wichtig sein, um eine unverwechselbare Stellung am Markt zu erreichen oder zu behaupten. Im Vergleich zum Vermögenswert, den eine erfolgreiche Marke darstellt, sind die mit dem Namensschutz verbundenen Kosten gering.          

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