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Nachträgliche Änderung der Rechnungsadresse - das ist zu beachten

Umsatzsteuerpflichtige Händler müssen Rechnungsbeträge und Steuern korrekt ausweisen.
Umsatzsteuerpflichtige Händler müssen Rechnungsbeträge und Steuern korrekt ausweisen.
Werden Rechnungen gestellt, passieren immer wieder auch Fehler. Wenn die Rechnung aufgrund bestimmter Schreibfehler an eine unrichtige Rechnungsadresse geschickt wurde oder sonstige unwahre Angaben enthält, muss eine nachträgliche Änderung der Rechnung erfolgen. Vor allem umsatzsteuerpflichtige Unternehmer müssen auf korrekte Rechnungsangaben achten. Eine vollständige Adresse des Empfängers gehört unbedingt dazu.

Bei der Rechnungsstellung passieren Schreibfehler, Rechnungsbeträge werden angegeben oder sonstige Ungenauigkeiten verlangen nach Korrektur. Doch manchmal ist auch der Rechnungsempfänger schuld.

Korrekte Rechnungsadresse mehr als nur ein Rechnungsdetail

Wenn Sie als Kunde eine Rechnung erhalten, haben Sie Anspruch darauf, dass diese wahrheitsgemäß und korrekt ausgestellt ist. Ist das nicht der Fall, können Sie das korrigieren. In einigen Fällen sollten Sie das unbedingt tun.

  • Denn eine Rechnungslegungspflicht besteht generell für Unternehmer, die Umsätze mit anderen Firmen oder juristischen Personen tätigen. Als Zeitraum ist dafür eine Frist von sechs Monaten vorgegeben.
  • Sind Sie als Kunde unternehmerisch tätig, benötigen Sie eine Rechnung als Nachweis für das Finanzamt. Interessant ist hierbei die ausgewiesene Umsatzsteuer. Jede Rechnung muss daher bestimmte Pflichtangaben enthalten.

Aufwandspauschale bei nachträglicher Änderung 

Als Käufer beziehungsweise Rechnungsempfänger sollten Sie in jedem Fall die jeweiligen AGB lesen. Denn dort ist immer aufgeführt, welche Kosten Ihnen bei einer nachträglichen Rechnungsänderung entstehen können.

  • Möglicherweise müssen Sie eine Rechnungsadresse nachträglich ändern oder die Umsatzsteuer ausweisen lassen. Bei vielen Firmen ist das kostenlos, bei anderen eben auch nicht.
  • Gegebenenfalls berechnen Ihnen Unternehmen eine Aufwandspauschale für nachträgliche Rechnungsänderung. Pauschalen beginnen bei 5 Euro und können im Einzelfall durchaus 50 Euro betragen.
  • Viele Online-Unternehmen führen einen Verkauf mit Lieferung auf Rechnung nur unter bestimmten Bedingungen durch. In jedem Fall muss die Lieferadresse auch die Hausadresse und somit die Rechnungsadresse sein. 
  • Internethändler prüfen und bewerten diese Angaben vor dem Warenversand. Möglicherweise müssen Sie auf Zahlung per Lastschrift oder Kreditkarte ausweichen.

Eine nachträgliche Änderung der Rechnungsadresse können Verkäufer entsprechend ihrer AGB nach Erstellung der Rechnung versagen. Damit entfällt dann die Lieferung auf Rechnung.

helpster.de Autor:in
Thomas Detlef Bär
Thomas Detlef BärAls Ökonom ist Thomas ein Experte für Geld und Finanzen. Durch seine berufliche Erfahrung und seine gründlichen Recherchen ist er auch im Bereich Beruf & Karriere ein wahrer Kenner.
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