Alle Kategorien
Suche

Nachrückverfahren - Chancen richtig einschätzen

Werden Plätze frei, kommt das Nachrückverfahren in das Spiel.
Werden Plätze frei, kommt das Nachrückverfahren in das Spiel.
Spätestens wenn mit dem Abitur die Schule erfolgfreich beendet wurde, stellt sich die Frage nach dem Studienfach. Ist die Bewerbung abgeschickt, beginnt das große Warten. Doch auch wenn man zunächst abgelehnt wird, bestehen noch immer Chancen per Nachrückverfahren.

So kommt es zum Nachrückverfahren

  • Viele angehende Studenten entscheiden sich für ein zulassungsbeschränktes Studienfach. Das heißt, dass Sie je nach Aufnahmekriterien wie zum Beispiel dem Notenschnitt oder auch der Anzahl der Wartesemester gute oder schlechte Chancen haben.
  • Während der Bewerbungszeit gehen also an jeder Hochschule viele unterschiedlich gute Bewerbungen ein. Im Anschluss wird eine Liste erstellt, die letzten Endes entscheidet, wer eine Zusage erhält und wer nicht.
  • Dabei wird von oben nach unten die Liste durchgearbeitet, sobald der letzte Bewerber, mit dem die Hochschule an ihre maximale Kapazitätsgrenze gelangt, ist Schluss. Alle danach auf der Liste befindlichen Personen erhalten eine Absage.
  • Allerdings bestehen für einige wenige, die weit vorne auf der Liste stehen, jedoch gerade nicht mehr genommen wurden, gute Chancen, doch noch einen Platz zu ergattern: das Nachrückverfahren.

Mit diesen Chancen können Sie rechnen

  • Die meisten angehenden Studenten entscheiden sich dafür, sich nicht nur an einer einzigen Hochschule zu bewerben. Die Chancen, dort genommen zu werden, sind zwar gegeben, insgesamt ist es aber weitaus sinnvoller, sich gleich bei mehreren zu bewerben. Erhält man bei den ersten drei eine Absage, besteht immer noch die Chance, bei einer der anderen sieben genommen zu werden, sofern man sich bei zehn Hochschulen beworben hat.
  • Ein Schüler mit der Abiturnote 1,3 bewirbt sich beispielsweise bei 3 Universitäten und erhält auch dreimal eine Zusage. Nachdem er sich aber nur für einen Platz einschreiben kann, bleiben zwei Stellen ungenutzt.
  • Das ist der Grund, warum das Nachrückverfahren notwendig wird. Bereits vergebene Studienplätze werden durch Absage seitens der Bewerber, die eigentlich einen Platz bekommen hätten, wieder frei. Werden nun 100 Plätze wieder frei, so rücken die auf der Liste stehenden Personen nach und erhalten eine Zusage. Haben diese sich bereits wieder für eine andere Hochschule entschieden, so wird das Verfahren weiter angewendet.
  • Schlussendlich sollte die Universität oder auch die Fachhochschule alle Plätze vergeben haben.

Wenn Sie der Meinung sind, mit Ihrer Bewerbung nur knapp gescheitert zu sein, dann ist die Chance, noch einen Platz durch das Nachrückverfahren zu erhalten, sogar ziemlich groß. Befinden Sie sich im Mittelfeld der zum Nachrücken infrage stehenden Personen, so ist es sehr unwahrscheinlich, dass Sie die Zusage erhalten. Eines ist sicher: lieber einmal öfter bewerben als einmal zu wenig.

Teilen: