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Nach Exmatrikulation weiterstudieren - das sollten Sie dabei beachten

Auch nach der Exmatrikulation weiterstudieren
Auch nach der Exmatrikulation weiterstudieren
Von der Uni geflogen - das muss noch nicht das Ende des Studiums bedeuten. Unter bestimmten Voraussetzungen können Studenten auch nach der Exmatrikulation weiterstudieren.

Eine Frist verpasst, eine Prüfung versiebt: Das Hochschulrecht sieht einige Situationen vor, in denen Universitäten ihre Studenten rauswerfen können. Viele stehen dann vor dem Problem, dass sie ihr Fach nach der Exmatrikulation nicht weiterstudieren können, auch nicht an einer anderen Universität. Die gute Nachricht: In vielen Fällen gibt es Chancen, doch wieder an einen Studienplatz zu kommen.

Bei drohender Exmatrikulation schnell reagieren

  • Am besten ist es, sich gegen eine Exmatrikulation sofort zu wehren. Auf das Schreiben der Universität sollten Sie sofort Widerspruch einlegen. Dafür brauchen Sie keine Gründe anzugeben. Nur so verhindern Sie, dass die Exmatrikulation gleich wirksam wird.
  • Wenn Sie wegen einer (wiederholt) nicht bestandenen Prüfung exmatrikuliert wurden, können Sie über eine Härtefallregelung erreichen, dass die Exmatrikulation zurückgenommen wird und Sie weiterstudieren können. Härtefall kann bedeuten: Wegen Krankheit oder familiärer Belastung konnten Sie sich nicht ausreichend auf die Prüfung vorbereiten.
  • Beim AStA oder bei spezialisierten Anwaltskanzleien kann man sich beraten lassen. Ein Erstgespräch, um die Erfolgsaussichten zu sondieren, ist häufig sogar kostenlos.
  • Wenn Sie Widerspruch eingelegt haben und klagen, können Sie trotz Exmatrikulation weiterstudieren. Denn solange das Verfahren in der Schwebe ist, muss die Universität Sie wieder aufnehmen. Risiko: Sie verlieren die Klage - dann waren die Semester, die Sie in der Zwischenzeit ins Studium gesteckt haben, leider umsonst.

Weiterstudieren - anderes Fach, andere Uni

  • Wenn die Exmatrikulation wirksam ist, wird es häufig schwieriger, weiterzustudieren. Denn wer mehrfach durch eine Klausur gefallen ist, verliert das Prüfungsrecht in diesem Fach und darf diese Prüfung auch an einer anderen Hochschule nicht mehr ablegen. Ist das Prüfungsfach eher unbedeutend, kann es sich lohnen, eine Hochschule zu suchen, in der dieses Fach gar nicht zum Studiengang gehört.
  • Häufig stolpern Studenten etwa in BWL oder Naturwissenschaften aber über zentrale Fächer - wie Mathe. In diesem Fall ist es fast unmöglich, den ursprünglichen Studiengang nach der Exmatrikulation weiterzustudieren. Chancen bestehen in Studienfächern, die eine etwas andere Richtung nehmen: statt BWL etwa Wirtschaftsinformatik. Eine Garantie, dass die neue Hochschule den Studenten annimmt, gibt es nicht - hier muss der Bewerber sich an den einzelnen Hochschulen erkundigen.
  • Was meist nicht reicht: vom Diplomstudiengang in einen Bachelor- oder Lehramtsstudiengang wechseln. Das wird aber von Bundesland zu Bundesland anders gehandhabt, also nicht aufgeben, sondern konkret an der Hochschule nachfragen!
  • Wer sich von seinem ursprünglichen Studienfach gar nicht trennen möchte, kann nach der Exmatrikulation im Ausland weiterstudieren. Denn die Prüfungssperre gilt nur innerhalb von Deutschland. In Österreich oder der Schweiz, aber auch in den Niederlanden oder in Ungarn gibt es viele deutschsprachige Studiengänge.
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